Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen.
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Das Bundessozialgericht hat gestern ein Urteil zur Kostenübernahme von Schulbüchern bei Hartz IV Empfängern, gefällt. So heißt es im Urteil: "Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen." (Aktenzeichen B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R)
Zwar sind die Kosten von Schulbüchern grundsätzlich vom Regelbedarf erfasst, nicht aber in richtiger Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht, heißt es weiter.
Schulbücher die Schülerinnen und Schüler mangels Lernmittelfreiheit selber kaufen müssen, gelten somit als Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bewertet dieses Urteil als "schallende Ohrfeige" für die Bundesregierung. Mit dem Urteil sieht sich der Paritätische zudem in seiner Auffassung bestätigt, "dass sich Schulkosten nicht pauschalieren lassen und die im Regelsatz und im sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket enthaltenen Beträge wirklichkeitsfremd und deutlich zu gering bemessen sind."
„Es ist geradezu absurd, dass diese Bundesregierung durch alle Instanzen geht, um zu verhindern, dass Jobcenter armen Eltern die Kosten für die Schulbücher ihrer Kinder ersetzen müssen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Quelle: Bundessozialgericht/Paritätischer Wohlfahrtsverband
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