Das ändert sich ab 1 August 2019
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Ab dem 1 August 2019 ändern sich wieder einige Gesetze:
Familien Gesetz:
Starkes-Familien-Gesetz mehr Geld für Familien mit geringen Einkommen. Schulstarterpaket ändert sich auf 150 Euro statt 100 Euro. Zudem erhöht sich die Leistung für die soziale und kulturelle Teilnahme am Leben auf 15 Euro monatlich statt 10 Euro. Es soll auch bei Klassenfahrten und Schulausflügen Hilfe vom Staat geben. Zudem sollen die Eltern auch entlastet werden beim Eigenanteil, der zurzeit für Schul- und Kitamittagsessen und Schülerfahrkarten angefallen ist. So sollen bis zu vier Millionen Kinder Unterstützung erhalten.
Kita Gesetz:
Familien, die ein zu geringes Einkommen haben sollen, von der Kitagebühr befreit werden. Beispielsweise bei Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht.
Bafög wird mehr für Studenten:
Die neue Bafög Reform tritt ab 1 August 2019 in Kraft. Dadurch wird es nicht nur mehr Bafög geben, sondern auch mehr Studenten werden Bafög erhalten. In zwei Stufen soll der Bafög steigen von derzeit 735 Euro Monat auf 835 Euro 2019 und 861 Euro 2020. Zudem soll Wohnzuschlag für nicht Eltern der wohnenden für 2019 um 30 Prozent von 250 Euro auf 325 Euro erhöht werden.
Die Bundeswehr soll an Attraktivität gewinnen:
Berufssoldat zu werden soll einfach werden. Dieses soll insbesondere für dringend gebrauchten Fachunteroffiziere gelten. Auch bei der Rentenversicherung sollen Zeitsoldaten und Reservisten bessere abgesichert werden. Wer länger als Soldat dient, soll besser im Berufsleben unterstützt werden Beispielsweise durch Praktika und verpflichtende Berufsberatung. Auch dürfen die Angehörigen von geschädigten Soldaten jetzt in Therapien mit einbezogen werden.
DHL-Packstation neues Abholsystem ab 9 August 2019:
Die m-Tan-Nummern werden nicht mehr per SMS versendet, hierfür muss nun die Abhol-App benutzt werden. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit per E-Mail die Packstation zu nutzen.
Deutsche, die im Ausland leben können, nun die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Für Geflüchtete gibt es mehr Sprach- und Integrationskurse:
Wer mindestens 3 Monate geduldet wird und vor dem 1 August eingereist ist kann ab August an Sprach- und Integrationskurse teilnehmen. Auch wenn unklar ist ob Sie im Land bleiben dürfen.