Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe
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Wie das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) mitgeteilt hat, werden die Regelbedarfe für Grundsicherung und Sozialhilfe steigen. Die dafür bestehende "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020“ (RBSFV 2020) wurde heute im Bundeskabinett gebilligt. Mit dieser Verordnung werden die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 1. Januar 2020 angepasst.
In die Berechnung fließt sowohl die bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen ein sowie die bundesdurchschnittliche Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer. Beide Entwicklungen münden in einen Mischindex, an dem die Preisentwicklung einen Anteil von 70 Prozent und die Nettolohn- und -gehaltsentwicklung einen Anteil von 30 Prozent hat.
Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil: „Wenn sich Preise und Löhne verändern, muss sich das auch in den Leistungssätzen für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe niederschlagen. Denn es gehört zum Kern unseres sozialen Rechtsstaates, dass alle Menschen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dafür trägt ein gesetzlicher Mechanismus Sorge, der auch in diesem Jahr zum Tragen kommt. Mindestens ebenso wichtig ist allerdings, dass alle Menschen in Deutschland auf den Sozialstaat als verlässlichen Partner bauen können.“
Regelbeedarfsstufe | 2019 | ab 1.1.2020 | Veränderung in € |
RBS 1: Volljährige alleinstehend | 424 | 432 | +8 |
RBS 2: Volljährige Partner | 382 | 389 | +7 |
RBS 3 : SGB XII Volljährige in Einrichtungen SGB II: 18 - 24 Jährige im Elternhaus | 339 | 345 | +6 |
RBS 4: 14 - 17 Jahre | 322 | 328 | +6 |
RBS 5: 6 bis 13 Jahre | 302 | 308 | +6 |
RBS 6 0 bis 5 Jahre | 245 | 250 | +6 |
Die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise beträgt +1,3 Prozent. Die entsprechende Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer beläuft sich auf +3,22 Prozent. Die Veränderungsrate für die Fortschreibung der Regelbedarfe beträgt demnach +1,88 Prozent ((0,7 * 1,3 %) + (0,3 * 3,22 %) = 0,91 % + 0,966 % = 1,876 %). Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Die Befassung durch den Bundesrat wird voraussichtlich Anfang November erfolgen.
Für viele Kritiker ist auch diese Erhöhung nicht ausreichend. Das nicht ohne Grund, denn die 6-8 Euro decken oftmals nicht die Kosten die im Rahmen der Grundversorgung verteuert wurden. Angefangen von den Strom- Kosten, Personen- Nahverkehr oder gar die Lebensmittel. Vermutlich beinhaltet die benutzte Formel auch einen Fehler, denn die Berücksichtigung der Nettolöhne, gerade bei geringen Einkommen, schafft eine soziale Ungerechtigkeit.
Leider ist auch hier wieder festzustellen, dass seitens des BMAS die Kritik der UN nicht angenommen und umgesetzt wurde. „Der Ausschuss empfiehlt eine Erhöhung der Grundsicherung durch eine Verbesserung der Berechnungsmethode“ (Abs. 47 des Berichts), denn mit der Grundsicherung sei kein angemessenen Lebensstandard möglich. - das ist die Kritik seitens der UN aus einem Bericht vom 27. November 2018 der UN (wir berichteten). So heißt es dort im Originaltext: "The Committee recommends that the State party increase the level of the basic social benefits by improving the calculation methods of the subsistence level, in the light of the judgment of the Federal Constitutional Court of 23 Juli 2014. It urges the State party to review the sanctions regime in order to ensure that the subsistence minimum is always be applied."
Zusammengefasst sagt der Abs. 47 des Berichts u.A. aus:
Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, das Niveau der Grundversorgung zu erhöhen und bezieht sich dabei auf das Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12). Es fordert die Vertragsstaat zur Überprüfung des Sanktionsregimes, um sicherzustellen, dass der Lebensunterhalt auf ein Minimum immer Anwendung findet.
Der Verstoß, oder die Kritik aus dem UN- Bericht scheint also, trotz massiver Öffentlichmachung, in der Politik bis heute nicht angekommen zu sein, denn als der Bericht im November 2018 veröffentlicht wurde, gab es viel Kritik. Nicht nur von Verbänden, sondern auch in den Medien, wurde diese Kritik öffentlich publiziert. Was muss also wirklich geschehen, damit sich Deutschland an die Menschenrechte hält?