Bundesverfassunsgericht urteilt heute über Hartz IV Sanktionen
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Sanktionen bei Hartz IV sind immer wieder ein Thema, da gerade sanktionierte Empfänger*in mit den Sanktionen an ihr Existenzminimum gebracht werden. Das Sozialgericht Gotha hält diese Vorschriften für verfassungswidrig. Durch die Kürzungen des Arbeitslosengelds II werde in das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) eingegriffen.
Die Regelungen verstießen ferner gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG, denn eine sanktionierte Arbeitspflicht beeinträchtige die Berufswahlfreiheit und sei mittelbarer Arbeitszwang.
Ob dem aus verfassungsrechtlicher Sicht wirklich so ist, wird das Bundesverfassungsgericht am heutigen Tag urteilen.