Anstieg: Über 150 Ermittlungen wegen Völkerrechtsverstößen seit 2019
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Der Generalbundesanwalt hat in den vergangenen fünf Jahren mehr als 150 Verfahren wegen Straftaten gegen das Völkerrecht eingeleitet. Krisen, Kriege und Konflikte in der Welt beschäftigen nach einer Auswertung der „Deutschen Richterzeitung“, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, zunehmend auch die deutsche Justiz. Die Bundesanwaltschaft bearbeite seit 2019 jedes Jahr mehr als 800 Prüfvorgänge, um zu entscheiden, ob ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen ist.
Die vom Deutschen Richterbund herausgegebene „Richterzeitung“ zählt 36 Verfahren, die die Bundesanwaltschaft in dem Zeitraum vor den zuständigen Oberlandesgerichten geführt habe. In 34 Fällen seien Urteile ergangenen. Regionale Schwerpunkte der in Frage stehenden Taten seien bislang Syrien und Irak, vereinzelt auch Afghanistan, Sri Lanka und Gambia gewesen. Häufig gehe es in diesen Verfahren neben Völkerrechtsverbrechen auch um den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, sagte dem RND: „Die deutsche Justiz nimmt bei der Verfolgung von Straftaten gegen das Völkerrecht international eine Vorreiterrolle ein.“ Die Ampelkoalition dürfe es nicht bei Lob und guten Worten für die führende Rolle der Bundesanwaltschaft und der Gerichte belassen. „Sie ist dafür mitverantwortlich, die personell ausgezehrte Strafjustiz so aufzustellen, dass die aufwendigen Leuchtturmverfahren im Völkerstrafrecht auch bei insgesamt wachsenden Aufgaben der Justiz weiterhin zu bewältigen sind“, sagte Rebehn.
Die Zahl und der Umfang der Verfahren wegen dem Völkerstrafrecht dürften in Zukunft noch größer werden. Der Bundestag befasst sich am Donnerstag in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem das deutsche Völkerstrafrecht ausgeweitet werden soll. Es sollen weitere Straftatbestände aufgenommen und zudem die Möglichkeit der Nebenklage für Opfer von Kriegsverbrechen geschaffen werden.