Pflegeberufe müssen in Gesundheitsreformen zentral eingebunden werden
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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) und der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) fordern, dass die Pflegeberufe in den geplanten Reformen des Gesundheitswesens eine zentrale Rolle einnehmen. Das Pflegekompetenzgesetz (PKG) lässt aus ihrer Sicht noch Schritte zur Entwicklung dieser Berufsbilder vermissen.
Die Bundesregierung plant gerade große Reformen für den ambulanten, den stationären und den Notfallbereich. Zusätzlich soll es mit dem Gesundes-Herz-Gesetz Neuerungen bei der Prävention geben. All diese Versorgungsbereiche sind den drei Verbänden zufolge auf neue Berufsbilder und die Umverteilung von Aufgaben angewiesen. DBfK, vdää* und VdPP vermissen allerdings im Pflegekompetenzgesetz weitreichendere Weichenstellungen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Wenn Primärversorgungszentren, regionale Gesundheitszentren (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz), sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) und integrierte Notfallzentren (Notfallreform) kommen, müsse die Einführung von strukturierten Patient:innenpfaden von vornherein zu den vordringlichsten Zielen gehören. Von der Erstbegutachtung über Patient:innenlotsen und case management bis hin zur aufsuchenden Behandlung im ländlichen Raum müssten Pflegefachpersonen eine maßgebliche und verantwortungsvolle Rolle im künftigen Berufemix übernehmen können.
„Angesichts der Herausforderungen im Gesundheitswesen muss das PKG Aufgabenverlagerungen hin zu qualifizierten Pflegefachpersonen ermöglichen, damit sie in neuen Versorgungsstrukturen – wie Primärversorgungszentren und sektorenübergreifenden Einrichtungen – eigenständig und patient:innenzentriert tätig werden können. Dieser größere Wurf ist im Entwurf zum PKG noch nicht enthalten“, betont Dr. Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK. Das bisherige Festhalten am Arztvorbehalt blockiere eine wirkungsvolle Neuordnung der Versorgungsprozesse.
Der Referentenentwurf sieht zwar vor, dass Pflegefachpersonen erweiterte Kompetenzen in der Versorgung von Diabetes, Demenz und chronischen Wunden übernehmen können, lässt aber weiterhin Vertragsärzt:innen über deren Einsatz entscheiden. Dabei brauche es gerade in der ambulanten Versorgung dringend eine effizientere Nutzung der personellen Ressourcen und Kompetenzen. Primärversorgung durch Community Health Nurses (CHN) könnte Versorgungslücken schließen, Prävention stärken, Pflegestrukturen besser organisieren und so langfristig die Pflegebedürftigkeit verringern, Lebensqualität erhalten sowie die Sozialversicherungskosten senken.
Michael Janßen, Vorstandsmitglied des vdää*, ergänzt: „Es ist paradox, dass die Ärzt:innenschaft sich über Überlastung beschwert, aber gleichzeitig die Kompetenzübertragung auf andere Berufsgruppen hemmt. Die Stärkung der Pflegeberufe muss notfalls auch gegen den Widerstand der organisierten Ärzt:innenschaft durchgesetzt werden.“
Dr. Udo Puteanus vom VdPP weist zudem auf die Bedeutung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) hin, insbesondere bei älteren, multimorbiden Patient:innen: „Hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflegefachpersonen, Ärzt:innen und Apotheker:innen unverzichtbar. Wir benötigen feste AMTS-Strukturen und interprofessionelle Teams, um Risiken zu minimieren und die Qualität der Versorgung zu sichern.“
DBfK, vdää* und VdPP sind sich einig: Ohne eine deutliche Kompetenzerweiterung für Pflegeberufe bleibt nicht nur das Pflegekompetenzgesetz hinter den Erfordernissen einer zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung zurück, sondern es wird auch versäumt, die Basis für die weiteren Reformen zu schaffen.