Coronavirus: Kein Anspruch auf Mehrbedarf für Hartz IV
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Mit der Corona-Krise haben es gerade Familien schwer, die von Hartz IV abhängig sind, da vielerorts die Tafeln geschlossen sind. Zwar sind die Tafeln bemüht, mit Lieferservice die Menschen weiter zu versorgen, doch nicht jeder Hartz-IV-Empfänger wird dadurch erreicht. Das viele Hartz-IV-Empfänger*In die Tafel als Unterstützung benötigen, ist eigentlich ein klares Zeichen dafür, dass der Hartz IV- Satz oder die Grundsicherung (SGB XII) nicht ausreichen um sich hier in Deutschland zu versorgen. Deutschland steht deswegen bereits bei der UN (Vereinten Nationen) in Kritik, sah aber bisher keine Notwendigkeit sich den Empfehlungen der UN anzuschließen und den Satz für Hartz IV und Grundsicherung, entsprechend anzupassen.
Ein 1955 geborener Mann hatte jetzt per Eilverfahren beim Sozialgericht Konstanz geklagt (Az.: S 1 AS 560/20 ER). Der Mann bezieht mit seiner Ehefrau seit mehreren Jahren Hartz IV. Der Mann beantragte beim zuständigen Jobcenter ein Zuschuss, ggf. auch als Darlehen, von 500 Euro. Der Zuschuss sollte für die Bevorratung von Lebensmitteln, Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung dienen. Weiter begründete der Mann den Antrag damit, dass derzeitig keine günstigen Lebensmittel erworben werden können. Als Beispiel führte er Nudeln an, die wegen der Knappheit nicht mehr günstig erworben werden können. So sei er gezwungen, statt die 500g für 0,45 Euro zu erwerben, auf ein teureres Produkt für 2,70 Euro zu kaufen.
Das Jobcenter lehnte den Antrag für den Zuschuss/Darlehen ab. Als Begründung wurde dargestellt, dass der Hartz-IV-Satz auch für die Bevorratung ausreichend sei. Das Gericht folgte den Ausführungen des Jobcenters und lehnte den Eilantrag ab. „Ein unabweisbarer Mehrbedarf sei nicht damit begründet, dass Lebensmittel aufgrund der Corona-Ausbreitung teurer werden.“ Auch bei dem Thema Schutzausrüstungen oder Mundmasken war das Gericht der Ansicht, dass es hierfür an klaren Empfehlungen fehle, dass solche Produkte für Personen erforderlich sind, die nicht im Gesundheitssektor tätig sind. Einen weiteren Grund sah das Gericht darin, dass derzeitig andere Kosten wegfahlen und die Pauschalen für Freizeit (41,43 Euro) , Unterhaltung und Kultur (35,99 Euro) sowie Verkehr (10,76 Euro) anderweitig eingesetzt werden können.
Gerade bei der Pauschale für Verkehr, ist die Entscheidung des Gerichts verwunderlich, berichten doch viele Menschen, dass schon der Versuch Klo-Papier zu erwerben, zu einem mehrstündigen Marathon führen kann, der ohne ÖPNV kaum zu leisten ist.
Konkret heißt es in der Begründung: „Das Sozialgericht ist in einem gerichtlichen Eilverfahren zu dem Ergebnis gelangt, dass ein zusätzlicher Bedarf für Lebensmittel und Schutzausrüstung nicht unabdingbar ist. Einen Notvorrat an Lebensmitteln anzulegen, ist nicht zwingend. Es liegt im Bereich der eigenverantwortlichen Entscheidung des Leistungsberechtigten, wie er seine Mittel für Lebensmittel und Getränke einsetzt. Auch während der Corona-Pandemie ist es möglich, die Wohnung für Einkäufe zu verlassen. Der Antragsteller ist nicht infiziert und eine behördlich angeordnete „häusliche Quarantäne“ droht ihm konkret nicht. Lebensmittel sind auch nicht allgemein teurer geworden. Zwar können in einzelnen Geschäften bestimmte Produkte zeitweise vergriffen sein. Die Versorgung mit Lebensmitteln ist aber weiterhin gesichert. Dem Antragsteller ist es zuzumuten, kurzzeitig auf andere Produkte oder Einkaufsmöglichkeiten auszuweichen, auch geringe Mehrkosten dafür selbst zu tragen. Aufwendungen für Seife und vergleichbare Reinigungsmittel sind durch den Regelbedarf abgedeckt. Allgemeine Empfehlungen, spezielle Schutzmasken (FFP3-Standard) oder Schutzkleidung zu tragen, bestehen derzeit nicht. Gegen den Beschluss ist keine Beschwerde möglich.“
Zur Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz, nach der der Kläger, ein ALG-II-Bezieher, kein Anrecht auf erhöhte Bezüge wegen der Corona-Krise habe, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:
"Politik ist in dieser Situation gefragt, da es um eine akute Krise und eine politische Frage geht, die jetzt gelöst werden muss, um den Menschen sofort zu helfen. Es kann jetzt nicht darum gehen, Sozialgerichte zu schalten. Die Politik muss handeln und umgehend die rechtlichen und politischen Voraussetzungen schaffen, dass Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung geholfen wird. Dann haben auch die Gerichte Sicherheit. Die Regelleistungen der Grundsicherung, die auch aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts schon in der Vergangenheit nur gerade noch verfassungskonform waren, sind in der aktuellen Ausnahmesituation offenkundig viel zu niedrig bemessen. Die mit der Corona-Krise verbundene Schließung von Tafeln und anderen Unterstützungssystemen stürzt arme Menschen in existentielle Krisen. Was es braucht, ist ein sofortiges Notprogramm. Konkret fordert der Paritätische eine sofortige Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung um 100 Euro pro Monat und Haushaltsmitglied, um insbesondere eine ausgewogene Ernährung sicherzustellen. Zusätzlich ist eine Einmalzahlung von 200 Euro notwendig für coronakrisenbedingte Mehraufwendungen, wie etwa für Arzneimittel oder auch erhöhte Energiekosten. Es kann nicht sein, dass arme Menschen sich Hilfe in Not nun vor deutschen Gerichten einklagen müssen. Der Staat ist in der Pflicht, das soziokulturelle Existenzminimum für alle zu garantieren: Es braucht sofort eine Lösung in der Fläche. Es geht um die Existenzsicherung von armen Menschen in Deutschland."
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung