Grüne fordern Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes
- Lesezeit: 5 Minuten
Es ist vermutlich eines der höchsten grundrechtlichen zugesicherten Rechte, die Menschen besitzen: Ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Das dieses Recht oft an seine Grenzen stößt, zeigen aktuelle Diskussionen um verschiedene Gesetzesvorhaben der Bundesregierung (Beispiel Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz).
Auch andere Menschengruppen erleben immer noch Diskriminierungen. Nach langen Konsultationen mit Expert*innen, Vertreter*innen verschiedener NGOs und Menschen aus der Praxis legt die GRÜNE Bundestagsfraktion einen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz vor (SelbstBestG: Gesetzentwurf zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes) und wird dieses am 19. Juni 2020 in erster Lesung in den Bundestag einbringen.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die Grundrechte aller Menschen unabhängig von deren geschlechtlicher Identität in vollem Umfang zu verwirklichen, indem die tatsächlich existente geschlechtliche Vielfalt akzeptiert wird, anstatt Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben damit zu erschweren. Die Reform beinhaltet:
- die Aufhebung des Transsexuellengesetzes,
- einen selbstbestimmten Zugang zu Namens- und Personenstandsänderung (PStG),
- ein Schutzgesetz für trans- und intergeschlechtliche Menschen (SelbstBestG).
Kernpunkte des Gesetzentwurfes
- Im Personenstandsgesetz wird die Namens- und Personenstandsänderung als einfaches Verwaltungsverfahren geregelt.
- Für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, reicht die Abgabe einer Erklärung beim Standesamt.
- Für jüngere Menschen gibt die/der gesetzliche Vertreter*in eine Erklärung ab oder ein Familiengericht entscheidet.
- Eine erneute Erklärung kann frühestens nach einem Jahr abgegeben werden.
Mit der Neufassung des § 45b Personenstandsgesetzes kann in einem unbürokratischen Verfahren das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf die Geschlechtsangabe, Vornamen und ggf. Nachname geltend gemacht werden. Das Verfahren wird im Vergleich zum bisherigen Verfahren nach dem Transsexuellengesetz bzw. nach § 45b Personenstandsgesetz deutlich vereinfacht und nur vom Geschlechtsempfinden der Antrag stellenden Person abhängig gemacht (Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamenführung).
Es wird nunmehr auf die bisher geforderte mindestens dreijährige Dauer des Zwangs des Zugehörigkeitsempfindens zum anderen Geschlecht sowie auf den irreversiblen Charakter dieses Empfindens bzw. auf die Vorlage einer „ärztlichen Bescheinigung“ verzichtet. Die Regelung ist offen für alle Menschen.
- In einem separaten Selbstbestimmungsgesetz wird
- ein Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen statuiert,
- ein Verbot geschlechtszuweisender chirurgischer Eingriffe, die medizinisch nicht notwendig sind, bis zum Alter von 14 Jahren formuliert,
- das Offenbarungsverbot konkretisiert und dessen Missachtung sanktioniert,
- der Staat zum Ausbau des Beratungsangebots in Fragen geschlechtlicher Identität verpflichtet und
- die Diskriminierung transgeschlechtlicher Eltern beendet.
Sven Lehmann MdB, Sprecher für Queerpolitik der GRÜNEN Bundestagsfraktion:
„Dieser Gesetzentwurf beendet die jahrzehntelange Bevormundung und Entrechtung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland. Er löst das diskriminierende Transsexuellengesetz ab und schafft ein neues, modernes Selbstbestimmungsrecht. Alle Menschen haben das Recht auf Anerkennung ihrer Persönlichkeit, auf Schutz vor Diskriminierung und auf Unterstützung. Trans- und intergeschlechtlichen Menschen wird dies bis heute verwehrt. 40 Jahre nach der Verabschiedung des Transsexuellengesetzes braucht es endlich eine neue gesetzliche Grundlage. Die Bundesregierung missachtet hingegen seit Jahren die Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen und setzt damit ihre Bevormundung bis heute fort. Über seinen Körper, über seine Sexualität und über sein Geschlecht kann nur eine Person Auskunft geben – und das ist jeder Mensch selber. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu zahlreiche Urteile gesprochen. Die aktuelle Rechtslage strotzt vor Schikanen gegenüber Menschen, die selber und ohne Diskriminierung über ihren Geschlechtseintrag bestimmen möchten. Sie hat viel Leid geschaffen, das bis heute anhält. Bis heute wird intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern ohne deren Zustimmung operativ ein Geschlecht zugewiesen – mit oft traumatischen Folgen im späteren Verlauf ihres Lebens. Das muss endlich verboten werden. Die Erfahrungen mit dem novellierten Personenstandsgesetz aus dem Hause Seehofer zeigen außerdem, dass die stümperhaften Regelungen des Personenstandsgesetzes zu einer Rechtsunsicherheit geführt haben, die endlich beendet werden muss. Unser Gesetzentwurf schafft Rechtsklarheit und setzt das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit um. Wir machen allen demokratischen Fraktionen das Angebot, sich auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode zu einigen. Die einzig sinnvolle Reform des Transsexuellengesetzes ist seine Ersetzung durch ein Selbstbestimmungsgesetz.“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung