Nachverhandlungen bei Eingliederungshilfe für Behinderteneinrichtungen
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Die FDP-Fraktion fordert, dass pandemiebedingte Mehrkosten der Einrichtungen der Eingliederungshilfe verhandelt werden müssen. Dies solle auch rückwirkend möglich sein. Die Bundesregierung soll dafür einen Gesetzentwurf für Änderungen im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) vorlegen, verlangt die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (19/25902).
In der Drucksache 19/25902 heißt es:
Die Sars-CoV-2-Pandemie stellt die Einrichtungen der Behindertenhilfe wie die Einrichtungen der Pflege und die Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Die Hilfs- und Sozialschutzpakete des Bundes leisten im Großen und Ganzen einen wichtigen Beitrag, um die finanziellen Belastungen zu mindern und somit die Planungssicherheit der Einrichtungen und deren Träger zu stabilisieren. loadmoduleid 312} Neben der Bewältigung der aktuellen Probleme ist auch auf den dauerhaften Erhalt dieser systemrelevanten Strukturen zu achten. Zerstörte Strukturen in der Behindertenhilfe können nach Ende der Pandemie nicht einfach wieder aufgebaut werden.
Sowohl die Soforthilfen als auch die langfristige Stabilisierung müssen daher gleichermaßen das Ziel der Maßnahmen sein. Seit März 2020 erbringen die Einrichtungen und Dienste in der Eingliederungshilfe unter erschwerten Bedingungen ihre Leistungen und Angebote. Dies geschieht unter personellem und sachlichem Mehraufwand.
Der personelle Mehraufwand entsteht, da sich die Betreuung und Begleitung der Menschen mit Behinderung zum Beispiel wegen pandemiebedingt auftretender Ängste oder der Handhabung neuer Hygienemaßnahmen zeitlich aufwendiger gestaltet. Auch notwendige Gruppenverkleinerungen haben einen höheren Personalaufwand zur Folge.
Die Liberalen begrüßen zwar die Regelungen der im vergangenen Jahr beschlossenen Sozialschutzpakete des Bundes, die „im Großen und Ganzen“ einen wichtigen Beitrag leisten würden, um finanzielle Belastungen zu mindern und die Planungssicherheit der Einrichtungen und Träger zu stabilisieren. Doch neben der Bewältigung der aktuellen Probleme müsse auch auf den dauerhaften Erhalt dieser systemrelevanten Strukturen geachtet werden. „Zerstörte Strukturen in der Behindertenhilfe können nach Ende der Pandemie nicht einfach wieder aufgebaut werden. Sowohl die Soforthilfen als auch die langfristige Stabilisierung müssen daher gleichermaßen das Ziel der Maßnahmen sein“, schreibt die Fraktion in dem Antrag weiter.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag