Bayern: Niemand soll registriert werden ...
- Lesezeit: 8 Minuten
Der Bayrische Landtag relativiert die Aussagen in den Medien, dass es irgend eine Registratur behinderter Menschen geben soll. Ob die Relativierung dann aber glaubwürdig ist, wird weiterhin eine Frage sein, die bisher keiner beantworten kann. Wir haben das zum Anlass genommen, bei der Pressestelle des Bayrischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, nachzufragen. Leider wurden unsere Fragen nicht alle beantwortet, sondern uns wurde ein PDF zugesandt, welches wir hier inhaltlich und unkommentiert, veröffentlichen möchten
(Quelle: PDF Datei vom Bayrischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ):
Informationen zum PsychKHG 17. April 2018
Was bringt das neue Gesetz?
Hilfe und Schutz der betroffenen Menschen ist unser Ziel. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt auf frühe Hilfen, die Vermeidung von Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen. Er schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Wenn psychisch kranke Menschen sich selbst oder andere konkret gefährden, brauchen wir für den Fall, dass Hilfe und Behandlung nicht reichen, als letzte Möglichkeit auch Regeln für den Schutz der betroffenen Personen und der Bevölkerung. Nachdem es dabei auch um Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen geht, sind hier detaillierte gesetzliche Vorschriften notwendig. Vor diesem Gesetz muss niemand Angst haben, es bringt Sicherheit für alle Betroffenen, Angehörigen und Mitarbeiter.
Warum ein neues Gesetz nötig ist
Das bisherige Unterbringungsgesetz genügt nicht mehr den Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Unterbringungen stellt. Bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung handelt es sich um erhebliche Grundrechtseingriffe. Eine solche Unterbringung darf nur als letztes Mittel erfolgen. Die Rechtsprechung hat in der Zwischenzeit die Anforderungen an eine gesetzliche Regelung deutlich erhöht. Nach den gerichtlichen Vorgaben muss der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen detaillierter als bisher treffen (dies betrifft beispielsweise Behandlungen und Fixierungen gegen den Willen der betroffenen Personen). Diese Vorgaben werden nun mit dem Gesetzentwurf umgesetzt. Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit für die Betroffenen und die Kliniken.
Unterbringungsdatei
In der geplanten Unterbringungsdatei werden die Daten zusammengeführt, wie viele Personen aufgrund welcher gerichtlichen Entscheidungen wo in Bayern öffentlichrechtlich untergebracht sind. Die Einführung der Unterbringungsdatei erfolgt im Hinblick auf die Beachtung internationaler Übereinkommen zum Schutz von Personen, die durch den Staat untergebracht werden. Mit ihrer Hilfe können Auskunftsverlangen besorgter Angehöriger beantwortet werden. Sie ist für die Aufgabenerfüllung der Fachaufsichtsbehörde unverzichtbar.
Über die Länge der notwendigen Speicherfrist finden derzeit noch Abstimmungsgespräche statt.
Faktencheck Richtig und Falsch
1. Vorwurf:
Mit dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz sollen viel mehr Menschen als mit dem bislang geltenden Unterbringungsgesetz erfasst werden.
Dies ist falsch. Richtig ist:
Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz findet nur auf den kleinen Teil der psychisch kranken Menschen Anwendung, der sich selbst oder andere konkret und erheblich gefährdet. Es gilt nicht für Menschen, die sich freiwillig in psychiatrische Krankenhausbehandlung begeben haben oder bei denen ein Betreuer die Unterbringung angeregt hat. Nur in den Fällen, in denen Hilfe und Behandlung nicht reichen und auch keine anderen Optionen bestehen, ermöglicht das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz eine Unterbringung zum Schutz der betroffenen Personen und der Bevölkerung. Wenn die Polizei eine Person in das Krankenhaus einliefert, findet innerhalb von 24 Stunden eine gerichtliche Überprüfung statt, ob die Unterbringungsvoraussetzungen vorliegen. Auch während der Unterbringung überprüfen die behandelnden Ärzte und das Gericht regelmäßig, ob die Unterbringung noch erforderlich ist.
2. Vorwurf:
Bayern schafft ein Sonderrecht für psychisch kranke Menschen.
Dies ist falsch. Richtig ist:
Auch alle anderen Bundesländer regeln die Unterbringung psychisch kranker Menschen in Fällen der Fremd- und Selbstgefährdung.
3. Vorwurf:
Depressive Menschen sollen künftig in Krankenhäusern festgesetzt werden können, ohne dass eine Straftat vorliegt.
Dies ist falsch. Richtig ist:
Bei depressiven Menschen stehen Hilfe und Behandlung im Vordergrund, ohne dass es hierfür einer Unterbringung bedarf. Sie sind nicht für andere Menschen gefährlich, da ihnen hierfür der Antrieb fehlt. Sie als Beispiel zu verwenden, welche Menschen hauptsächlich unter das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz fallen, ist daher irreführend.
4. Vorwurf:
Bayern will alle psychisch kranken Menschen wie Straftäter behandeln.
Dies ist falsch, richtig ist:
Psychisch kranke Menschen, die gegen ihren Willen wegen Selbst- oder Fremdgefährdung untergebracht werden, stützen ihre Rechte während der Unterbringung auf das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Bei der Unterbringung handelt es sich um erhebliche Grundrechtseingriffe, sodass es detaillierter gesetzlicher Vorschriften bedarf. Die Betroffenen haben beispielsweise ein Recht darauf zu wissen, unter welchen engen Voraussetzungen sie gegen ihren Willen behandelt oder fixiert werden können. Auch die Beschäftigten in den Krankenhäusern müssen wissen, wann sie wie handeln dürfen. Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ist auf den Personenkreis der öffentlich-rechtlich untergebrachten Personen zugeschnitten. Eine Gleichbehandlung mit Straftätern findet überhaupt nicht statt. Psychisch kranke Menschen, die gegen ihren Willen wegen Selbst- oder Fremdgefährdung untergebracht werden, stützen ihre Rechte während der Unterbringung auf das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Bei der Unterbringung handelt es sich um erhebliche Grundrechtseingriffe, sodass es detaillierter gesetzlicher Vorschriften bedarf. Die Betroffenen haben beispielsweise ein Recht darauf zu wissen, unter welchen engen Voraussetzungen sie gegen ihren Willen behandelt oder fixiert werden können. Auch die Beschäftigten in den Krankenhäusern müssen wissen, wann sie wie handeln dürfen. Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ist auf den Personenkreis der öffentlich-rechtlich untergebrachten Personen zugeschnitten. Eine Gleichbehandlung mit Straftätern findet überhaupt nicht statt.
5. Vorwurf:
Mit dem neuen Gesetz werden viel mehr Menschen eingewiesen.
Dies ist falsch, richtig ist:
Die Voraussetzungen, unter denen Menschen mit psychischen Erkrankungen untergebracht werden können, werden nicht erweitert.
6. Vorwurf:
Die Betroffenen werden unwürdig behandelt, in Anstaltskleidung gesteckt, videoüberwacht und Besuche werden kontrolliert.
Dies ist falsch, richtig ist:
Weder bislang noch künftig werden in Bayern in der Psychiatrie öffentlich-rechtlich untergebrachte Personen in Anstaltskleidung gesteckt. Jeder darf seine eigene Kleidung tragen. Besuche von untergebrachten Personen werden grundsätzlich nicht überwacht, auch nicht mittels Kameras. Eine Überwachung von Besuchen findet nur dann statt, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder zum Schutz der untergebrachten Person notwendig ist.
7. Vorwurf:
Menschen mit psychischer Erkrankung werden stigmatisiert.
Dies ist falsch, richtig ist:
Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz legt seinen Fokus auf frühe Hilfen für psychisch kranke Menschen und auf die Vermeidung von Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen. Auch während der Unterbringung wird nur in unverzichtbarem Maße in die Rechte der Betroffenen eingegriffen und sie werden einer bestmöglichen Behandlung zugeführt, damit die Unterbringung so schnell wie möglich enden kann. Wir stigmatisieren Menschen nicht mit dieser gesetzlichen Regelung. Stigmatisierend ist aber sehr wohl, wenn alle psychisch kranken Menschen in einen Topf geworfen werden und so getan wird, als wenn das PsychKHG für alle psychisch kranken Menschen gelten würde.
8. Vorwurf:
Ich kann kein Beamter mehr werden, da ich in einer Datei aufgenommen werde.
Dies ist falsch, richtig ist:
Personalabteilungen von staatlichen Stellen haben keinen Zugriff auf die gespeicherten Daten.
Ergänzende Frage:
Wozu muss der Staat wissen, wo in Bayern Personen öffentlich-rechtlich untergebracht sind?
Antwort:
Jeder Mensch, der durch den Staat in einer Einrichtung untergebracht wird, hat das Menschenrecht, vor staatlicher Willkür und vor Verschwindenlassen geschützt zu werden. Internationale Kommissionen, die sogenannten Anti-Folter-Kommissionen, überprüfen auch in Bayern, ob die Rechte der untergebrachten Personen eingehalten werden. Zudem gibt die Speicherung auch die Möglichkeit, unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben Angehörigen Auskunft geben zu können.