Menschen mit Behinderung: Unternehmen dürfen sich nicht länger freikaufen
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Rund 664.000 Menschen in Niedersachsen haben laut Landesamt für Statistik eine Schwerbehinderung. Fast 50 Prozent von ihnen sind jünger als 65 Jahre – könnten also noch im Berufsleben aktiv sein. Allerdings sind sie überproportional häufig von Arbeitslosigkeit betroffen.
Wer in Niedersachsen eine Schwerbehinderung hat, hat diese meistens aufgrund einer Krankheit. „Viele denken, dass eine Behinderung vor allem Senior*innen trifft. Die aktuellen Zahlen des Landesamtes für Statistik zeigen jedoch, dass das nicht stimmt“, erläutert Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen.
„Seit über 20 Jahren sind die UN-Behindertenrechtskonvention und damit die gleichberechtigte Teilhabe geltendes Recht. Doch es gibt immer noch enormen Nachholbedarf“, kritisiert Sackarendt.
Damit Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt nicht völlig abgehängt werden, müsse die Landesregierung Arbeitsgeber*innen besser über die vielfältigen Förder- und Unterstützungsangebote informieren und den Druck erhöhen. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen sich von der Beschäftigungsquote durch die Zahlung einer Ausgleichsabgabe freikaufen können. Da muss die Politik gegensteuern“, fordert der niedersächsische SoVD-Chef.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung