Staatsangehörigkeitsgesetzes - Ausschluss behinderter Menschen und pflegenden Angehörige
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Die Bundesregierung will das Staatsangehörigkeitsgesetzes reformieren und mit einem Rückführungsgesetz die Migration nach Deutschland besser regulieren, aber auch Abschiebungen erleichtern. So sollen Personen mit offener "antisemitischer Gesinnung" kein Recht haben in Deutschland zu bleiben.
Problematisch ist in dem Staatsangehörigkeitsgesetz, so heißt es von Kritikern, die Formulierung rund um das Thema "Lebensunterhaltssicherung". Diese sieht nämlich vor, dass nur die Personen ein Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit haben, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Ein strittiges Thema, da durch die Formulierung gerade Menschen mit Behinderungen, aber auch pflegende Angehörige, das Recht zur Staatsangehörigkeit genommen wird. Schon jetzt weist das Staatsangehörigkeitsgesetz Ausnahmen auf, die sich auf Menschen mit Behinderungen beziehen. Gefordert wird daher auch, dass Menschen mit Behinderungen und pflegende Angehörige aus der Verpflichtung zur Lebensunterhaltssicherung herausgenommen werden.
"Die aktuell vorliegende Fassung der Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts diskriminiert Menschen mit Behinderungen und pflegende Angehörige. Eine Einbürgerung rückt für viele von ihnen in unerreichbare Ferne, weil sie aufgrund ihrer Behinderung oder Pflegetätigkeit oftmals ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das ist besonders perfide angesichts der Tatsache, dass barrierefreie Integrations- und Sprachkurse für behinderte Geflüchtete absolute Mangelware sind und der Arbeitsmarkt hinsichtlich Inklusion und Barrierefreiheit eklatante Defizite aufweist. Pflegende Angehörige leisten nicht nur unersetzliche Arbeit für ihre Familie, sondern auch für die Gesellschaft, da sie die Hilfesysteme des Sozialstaats erheblich entlasten. Einbürgerung darf aber nicht nur einer wirtschaftlichen Verwertungslogik folgen, bei der behinderte Menschen oder pflegende Angehörige am Ende der Kette stehen. Auch der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mahnte bei der Staatenprüfung Deutschlands an, Menschen mit Behinderungen im Zuge der Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts nicht von der Einbürgerung auszuschließen," betonte die Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Corinna Rüffer.
Ziel der Bedingung zur Staatsangehörigkeit, dass der Lebensunterhalt selbst bestritten werden kann, ist die Vermeidung zusätzlicher Belastung des Sozialsystems. Ein Vorgehen, dass in anderen EU-Staaten noch stringenter verfolgt wird. In Spanien beispielsweise, sind sogar Personen aus der EU verpflichtet, nach 180 Tagen eine Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen deren Ausstellungsvoraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt selbst bestritten werden kann. Dabei gibt es keine Differenzierung, wie aktuell in Deutschland gefordert.
Handicap-International, stellte EU-Schwerbehinderung gegenüber dar, dass "Eine fundierte juristische Einordnung der Gesetzgebung zum Staatsangehörigenrecht in anderen europäischen Staaten oder eine Bewertung der dortigen Protestkulturen" zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bereitgestellt werden kann und verdeutlichte, dass eine solche Betrachtung sicherlich interessant wäre.
Seitens Handicap-International wurde heute eine Protestaktion vor dem Reichstagsgebäude in Berlin initiiert, bei der man auf die Problematik der geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz hinweisen wollte.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung