Sozialverband fordert mehr Rechtssicherheit für häusliche Betreuung
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Der Sozialverband VdK Saarland unterstützt die Forderungen des saarländischen Pflegebeauftragten nach mehr Rechtssicherheit für die Betreuerinnen von älteren Pflegebedürftigen. Laut dem Interview von Jürgen Bender mit der Saarbrücker Zeitung werden 90 Prozent der meist aus Osteuropa stammenden Frauen schwarz beschäftigt. „Es ist gut und wichtig, dass der Pflegebeauftragte den Finger in die Wunde legt und auf ein Thema aufmerksam macht, dass von der Politik totgeschwiegen wird. Denn die Wahrheit ist leider, dass ohne diese ausländischen Betreuungskräfte die häusliche Pflege zusammenbrechen würde. Viele Familien haben aufgrund des Fachkräftemangels gar keine andere Alternative“, sagt VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn. Die Ampel-Koalition müsse ihre Ankündigung im Koalitionsvertrag, die „24-Stunden-Betreuung“ auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen, endlich umsetzen.
Wie ein verbindlicher Rechtsrahmen für diese bisher prekäre Betreuungsform geschaffen werden kann, hat der VdK Saarland zusammen mit der Arbeitskammer des Saarlandes sowie dem Pflegebeauftragten in einem 16-seitigen Positionspapier erarbeitet, das auch an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung übergeben wurde. Dazu zählen ein Rechtsanspruch auf geregelte Arbeits- und Freizeiten, eine sozialrechtliche Absicherung mit einer fairen Entlohnung, die Einführung von Qualitätsstandards und die Einbeziehung dieser Betreuungsform in den Leistungsrahmen der Pflegeversicherung. Derzeit versorgen in Deutschland geschätzt 700.000 osteuropäische Betreuungskräfte rund 300.000 Pflegebedürftige zuhause – meist in ungeregelten Verhältnissen und ohne dafür Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten.
Der Gesetzgeber muss jetzt eine passende arbeitszeitrechtliche Regelung schaffen, die die Besonderheiten dieser Betreuungsform berücksichtigt, nämlich, dass die Betreuungsperson gemeinsam mit dem Betreuten im gleichen Haushalt lebt und sich dadurch Arbeits- und Präsenzzeiten nur schwer voneinander trennen lassen. Das derzeit gültige Arbeitsrecht beinhaltet bereits spezifische arbeitsrechtliche Regelungen für bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel SOS-Kinderdorfmütter oder „feste freie Mitarbeiter“ bei Rundfunkanstalten, an denen sich der Gesetzgeber orientieren kann.
VdK und Arbeitskammer fordern in dem Positionspapier zudem, dass die nächste Pflegereform die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als Pflegesachleistung im Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) anerkennt und dementsprechend auch hierfür Pflegeleistungen mitfinanziert. Nur dadurch werde die sachgerechte Bezahlbarkeit dieser Betreuungsart gewährleistet. Derzeit gibt es für diese, für viele Familien existentielle Hilfe keinen eigenständigen Rechtsanspruch. Sie kann aktuell nur anteilig aus dem Pflegegeld mitfinanziert werden, wodurch erhebliche Finanzierungslücken in der Gesamtversorgung durch die Familie, durch Nachbarschaftshelfer oder professionelle Pflegedienste entstehen.