Mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben gefordert
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Am 22. Februar fand im Schleswig-Holsteinischen Landtag eine bedeutende Sitzung statt, in der der Bericht der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ausführlich besprochen wurden. Christian Dirschauer, Landesvorsitzender des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW), machte in seiner Rede auf die Dringlichkeit dieses Themas aufmerksam.
Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten steigt, und diese Entwicklung birgt sowohl erfreuliche als auch problematische Aspekte für die Finanzierung von Unterstützungsleistungen. "Absehbar stehen immer weniger Mittel für die begleitenden Hilfen am Arbeitsplatz zur Verfügung", betonte Dirschauer.
In der Debatte um die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben wird deutlich, dass noch ein langer Weg vor uns liegt. "Auch und gerade vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention liegen Anspruch und Wirklichkeit oft noch weit auseinander", sagte Dirschauer. Es ist unbestreitbar, dass Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben mit zahlreichen Barrieren konfrontiert sind.
Die SPD setzt mit ihrem Antrag die berufliche Existenz von gehörlosen Menschen in den Fokus, was von Dirschauer positiv hervorgehoben wird. "Es ist gut und richtig, dass die SPD die Situation von gehörlosen Arbeitnehmern thematisiert. Unter den Gehörlosen gibt es viele gut ausgebildete und motivierte Arbeitnehmer, die in Zeiten des Arbeitskräftemangels dringend benötigt werden", betonte Dirschauer. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass Gehörlose aufgrund fehlender Gebärdensprachdolmetscher oder unzureichender Angebote faktisch vom Arbeitsleben ausgeschlossen werden.
Die Lage der gehörlosen Menschen verdeutlicht jedoch nur ein Beispiel von vielen. Dirschauer mahnte dazu, die eingeschränkte Teilhabe dieser Gruppe nicht isoliert zu betrachten. "Wir müssen uns bewusst machen, dass es sich bei der eingeschränkten Teilhabe dieser Gruppe um ein Beispiel von vielen handelt", sagte er. Dabei unterstrich er, dass dringender Handlungsbedarf bestehe, insbesondere hinsichtlich der Honorare für Dolmetscher. "Wir sehen den dringenden Bedarf, bei den Honoraren für Dolmetschende anzusetzen und diese endlich auf ein zumindest durchschnittliches Niveau anzuheben", betonte Dirschauer. Zudem sei es sinnvoll, landesseitig in die Ausbildung von Gebärdendolmetschenden zu investieren.
Die Diskussion um den allgemeinen Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt zeigt, dass trotz Fortschritten noch viel Arbeit bevorsteht. Es ist entscheidend, dass politische Maßnahmen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch in der Realität wirksam umgesetzt werden, um eine inklusive Arbeitswelt für alle zu schaffen. Aber mit Blick auf den allgemeinen Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt gibt es noch deutlich mehr Arbeit. Wie so oft, regeln sich diese Dinge eben nicht durch den Markt oder in diesem Fall durch den Arbeitsmarkt allein.
Hier muss auch das Land seine Hausaufgaben machen. Auf diese Notwendigkeit weist nicht zuletzt auch unsere Beauftragte für Menschen mit Behinderungen regelmäßig hin. Der gerade im Sozialausschuss vorgestellte Tätigkeitsbericht, für den ich Frau Pries und ihrem Team gerne herzlich danken möchte, zeichnet hier ein durchwachsenes Bild: Zwar ist die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen in den vergangenen Jahren um 6 % gesunken. Was wir natürlich begrüßen, weil demnach auch schwerbehinderte Menschen von der wirtschaftlichen Entwicklung profitieren. Gleichzeitig bleibt diese Zahl aber wieder hinter der Entwicklung der allgemeinen Arbeitslosenquote zurück. Und diese Tatsache lässt sich nun mal kaum anders deuten, als dass sich die unterschiedlichen Teilhabechancen von Menschen mit und ohne Behinderungen am Arbeitsmarkt weiter verfestigen. Ein Instrument, um die Chancen von Beschäftigten mit Behinderungen zu verbessern, ist die Ausgleichsabgabe für Unternehmen. Hierzu sind alle Firmen verpflichtet, die über jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. Liegt ihre Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei unter fünf Prozent, beträgt die Abgabe bis zu 360 Euro monatlich.
Die hieraus generierten Einnahmen sind zweckgebunden für die Finanzierung von Fördermaßnahmen für Menschen mit Behinderung zu verwenden. Das ist von der Grundintention her sicher löblich. Gleichwohl führt dieses Instrument in sich aber zu einem Dilemma. Denn eine höhere Beschäftigungsquote hat unmittelbar geringere Einnahmen zur Folge. Je mehr Menschen mit Behinderungen also in Beschäftigung sind, desto weniger Mittel stehen für ihre Förderung in den Betrieben zur Verfügung. Ich denke, wenn wir Menschen mit Behinderungen wirklich eine uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben sichern wollen, müssen wir an dieses Thema ran.
Und zwar dringend. Denn die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten steigt. Und diese Tatsache ist gleichzeitig erfreulich aber eben auch problematisch für die Finanzierung von Unterstützungsleistungen. Absehbar stehen immer weniger Mittel für die begleitenden Hilfen am Arbeitsplatz zur Verfügung. Und genau diese Verknappung kann die Teilhabe am Arbeitsplatz erheblich einschränken. Die Beauftragte verweist in ihrem Bericht völlig zu Recht auf, ich zitiere, „Widersprüche in der Struktur und Systematik des Paragrafen 185 SGB IX hin, die sich auch nicht durch eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe auflösen lassen.“ Aus Sicht des SSW sollten wir der hiermit verbundenen Empfehlung folgen und uns Gedanken darüber machen, wie wir dieses System dauerhaft im Sinne der Menschen mit Behinderungen aufstellen können.