BAG-Urteil: Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte „Paukenschlag für die Beschäftigten“
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Das Bundesarbeitsgericht hat Pflegekräften aus dem Ausland einen Anspruch auf Mindestlohn zugesprochen. Dazu gehöre auch der Bereitschaftsdienst. (wir berichteten) Ein solcher kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten, so das Gericht.
Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Pflege, Mindestlohnansprüchen, Bereitschafts- und Arbeitszeit sagte Anja Piel, DGB-Bundesvorstandsmitglied:
„Das Urteil ist ein Paukenschlag für entsandte Beschäftigte in der häuslichen Altenpflege: Auch wer in anderen EU - Ländern unter Vertrag steht, hat in Deutschland elementare Schutzrechte bei Lohn und Arbeitszeiten und das nicht nur auf dem Papier. Das Urteil schränkt die Chance für ausbeuterische Geschäftsmodelle ein, mit dem sich Vermittler bisher zu Lasten der Beschäftigten eine goldene Nase verdienen konnten. Für alle gilt der deutsche Mindestlohn unabhängig von ihrer Herkunft – Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeit und damit zu vergüten. Dieser Erfolg wurde mit gewerkschaftlicher Unterstützung erzielt – das zeigt einmal mehr die Bedeutung muttersprachlicher Beratungsstrukturen wie Faire Mobilität als Anlaufstelle für ausländische Beschäftigte.
Dickfellige Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen setzen sich mit dem Angebot der rund-um-die-Uhr-Betreuung seit Jahren über geltendes Recht hinweg. Was für die Auftraggeber ein Sorglos-Paket ist und für Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen eine Goldgrube, ist für die Beschäftigten pure Ausbeutung. Trotz 24-Stundentag mit Arbeit und Bereitschaft erhalten sie höchstens den Mindestlohn für acht Stunden – wenn überhaupt. Mit unübersichtlichen Entsende- und Vermittlungsmodellen sparten die Arbeitgeber außerdem maximal möglich an Sozialbeiträgen.
Den Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen, die auch auf dieses Modell angewiesen sind, muss Gesundheitsminister Spahn jetzt seine Versäumnisse erklären. Er hätte die Pflegepolitik neu ausrichten und die Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung umbauen können, die sämtliche Pflegeleistungen abdeckt. Die Zeche für eine jahrzehntelang verfehlte Politik darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten abgeladen werden!“
„Jede Stunde Arbeit muss entlohnt werden – Punkt! Es muss Schluss sein mit dem systematischen Gesetzesbruch, auf dem lukrative Geschäftsmodelle unzähliger Vermittlungsagenturen inzwischen beruhen. Ich gratuliere der Klägerin zu diesem Erfolg und hoffe, dass viele weitere Live-Ins dem Beispiel dieser mutigen Frau folgen – denn kämpfen lohnt sich“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt im Fall einer bulgarischen Frau, die die Vermittlungsagentur auf Bezahlung ihrer kompletten Arbeitszeit von 24 Stunden verklagt hatte. Ferschl weiter:
„Die sogenannte 24-Stunden-Pflege ist ein besonders eklatantes Beispiel für den Verstoß gegen geltende Arbeitszeitregeln und die schamlose Ausbeutung osteuropäischer Beschäftigter. Es ist gut, dass die Gerichte hinschauen, wo die Bundesregierung die Augen verschließt: bei der flächendeckenden Arbeitszeiterfassung. Nötig ist eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber aller Branchen, damit das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird und Beschäftigte sich auf vereinbarte Zeiten auch verlassen können. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit muss auf 40 Stunden begrenzt werden, denn überlange Arbeitszeiten machen krank. Ich kritisiere scharf, dass die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung in den letzten zwei Jahren nicht umgesetzt hat. Damit leistet sie solchen missbräuchlichen Arbeitsbedingungen Vorschub.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung