Kinder mit Behinderung: Bei der Schulbegleitung gibt's nur die Note Ungenügend
- Lesezeit: 1 Minuten
Kinder mit Behinderung haben einen besonderen Bedarf an Hilfe und Unterstützung in der Schule. „Deshalb ist es immens wichtig, dass sie von ausreichend Schulbegleiter*innen unterstützt und im Unterricht gesondert begleitet werden“, stellt Wicher klar. Darauf hätten die Betroffenen einen Rechtsanspruch.
Wicher kritisiert, dass die Beantragung einer Schulbegleitung zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres dazu führt, dass es zu wenig Begleitungen an den Schulen gebe: „Dieses Vorgehen ist für Arbeitnehmer im sozialen Bereich zu unsicher, abgesehen davon ist die Honorierung dafür eher dürftig.
Das führt dazu, dass im besten Fall nicht ausreichend ausgebildete Fachkräfte, wie FSJ’ler*innen oder Mitarbeitende aus dem Bundesfreiwilligendienst die Lücken füllen müssen. Das entspricht nicht dem Betreuungsstandard, auf den Kinder und Jugendliche mit Behinderung einen Anspruch haben.
Der Hamburger SoVD Landeschef empfiehlt, das Betreuungsmodell wie es jetzt ist, auf den Prüfstand zu stellen und neue Wege zu gehen: In anderen Städten, beispielsweise in Köln, haben die zuständigen Träger Mitarbeiterpools angelegt: „Das sind Mitarbeiter*innen, die Ausbildungen mit heilpädagogischen therapeutischen Schwerpunkten haben. Dies bedeutet eine qualitativ angemessene Betreuung, denn auch bei Ausfällen kann das Pool-Team dies ausgleichen.
Und die Mitarbeiter*innen haben Planungssicherheit, was ihren Job betrifft. Finanziert werden die Pools von den Kinder- und Jugendämtern, sowie von den Sozialämtern.“ Wicher fordert mehr Offenheit bei der Sicht auf die Problematik: „Schulbegleitung ist Teil der Inklusion und ein Nachteilsausgleich für die jungen Menschen, die genauso ein Recht auf Bildung haben wie die Nichtbehinderten. Dies schreibt das Bundesteilhabegesetz fest, daran muss sich auch die Stadt Hamburg halten!“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung