Grundrente wirksam gegen wachsende Altersarmut
- Lesezeit: 4 Minuten
Der Bundestag hat gestern die Grundrente beschlossen. Ab 2021 sollen rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten einen Zuschlag bekommen, wenn sie ausreichend Beitragszeiten nachweisen können. SPD und Union konnten sich monatelang nicht auf die Finanzierung einigen. (wir berichteten)
Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Grundrente ist ein wichtiger Schritt, die wachsende Altersarmut zu bekämpfen. Es war an der Zeit, dass die Union grünes Licht gibt. Mit der Einigung zur Grundrente wird von der Großen Koalition ein gutes sozialpolitisches Signal an die Menschen gegeben, die lange gearbeitet und wenig verdient haben. Ihnen wird die Angst vor dem Alter genommen.
Vor allem Frauen kommt die Grundrente zugute, denn auch Pflege- und Erziehungszeiten begründen Ansprüche auf die Grundrente. So wird verhindert, dass sie im Alter zum Sozialamt müssen. Bisher machen etwa die Hälfte aller Leistungsberechtigten ihre Ansprüche auf Sozialleistungen im Alter nicht geltend, oft aus Scham.
Dass künftig bei niedrigen Rentenansprüchen automatisch geprüft wird, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, ist ein Zeichen des Respekts gegenüber älteren Menschen, die aufgrund niedriger Beiträge in Altersarmut geraten. Die Grundrente stärkt ihr Vertrauen in die Wirksamkeit des Sozialstaats. Auch in Zukunft sollte die gesetzliche Rente weiterentwickelt werden. Die Diakonie spricht sich beispielsweise dafür aus, die Rentenansprüche pflegender Angehöriger und Teilzeitbeschäftigter zu verbessern, auch diejenigen zu berücksichtigen, die keine 33 Beitragsjahre erreichen und Freibetragsregelungen für alle Arten der Altersvorsorge in der Grundsicherung im Alter zu schaffen.“
Präsident Adolf Bauer, vom Sozialverband Deutschland SoVD teilt zur Grundrente mit:
„Die Grundrente ist ein geeignetes Instrument, um die Renten derjenigen anzuheben, die jahrzehntelang zu niedrigen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Der SoVD begrüßt deshalb ausdrücklich, dass das Streitobjekt zunächst vom Tisch ist. Davon werden Rentner*innen mit kleinen Bezügen ab 2021 profitieren. Klar ist jedoch, dass auch nach Verabschiedung der Grundrente noch dringend nachgebessert werden muss.
Ersatzlos zu streichen sind etwa die Einkommensprüfung und die Zugangsbedingung von 33 Grundrentenjahren für die Freibeträge in den Grundsicherungssystemen. Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung ebenso wie Zeiten von Arbeitslosigkeit, sollten als Grundrentenzeiten in die Berechnung einfließen."
Die VdK-Präsidentin Verena Bentele hat sich ebenfalls zur Grundrente geäußert und teilt mit:
„Der hartnäckige Einsatz hat sich gelohnt. Der VdK hat lange dafür gekämpft, damit die Lebensleistung von Geringverdienern endlich anerkannt wird. Den Aufschlag auf ihre geringe Rente haben sich 1,3 Millionen Menschen im Land verdient. Das Gesetz ist nicht perfekt, aber es ist richtig.“
Die Grundrente wird aller Voraussicht nach später als zum 1. Januar 2021 rückwirkend ausgezahlt. Grund ist die komplizierte Einkommensprüfung, die großen Verwaltungsaufwand und damit unnötig hohe Kosten verursacht. Kritisch bewertet der VdK auch die Berechnung und somit die Höhe der Grundrente: Beides ist für den einzelnen Bürger kaum nachvollziehbar. Außerdem lässt die Große Koalition Erwerbsminderungsrentnerinnen und –rentner im Regen stehen. Sie profitieren von der Grundrente in der Regel nicht, da sie die Voraussetzungen nicht erfüllen. Verena Bentele:
„Langfristig ist für uns klar: Aufschläge wie die Grundrente müssen überflüssig werden. Dazu braucht es endlich Löhne, die am Ende des Erwerbslebens automatisch zu Renten oberhalb des Existenzminimums führen. Deshalb fordern wir einen Mindestlohn von 13 Euro und ein Rentenniveau von mindestens 50 Prozent.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung