VdK „Grundrente ist nur ein erster Schritt!"
- Lesezeit: 4 Minuten
„Die Grundrente ist ein erster wichtiger Schritt, aber sie verhindert und beseitigt keine Altersarmut!“, betonte der neue Vorsitzende des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, Hans-Josef Hotz, in Stuttgart. Er rief die Politik dazu auf, parteiübergreifend das Problem der Altersarmut anzugehen.
Dazu müsse auch die neue Grundrente ab Januar 2021 nicht nur schnell in der Praxis umgesetzt werden, sondern man müsse sie zugleich nachbessern. Denn wegen ihrer umfassenden Voraussetzungen und der damit verbundenen hohen Hürden hole die Grundrente viele Menschen nicht aus der Altersarmut. Die Betroffenen blieben vielfach auf Grundsicherung angewiesen, sofern sie denn überhaupt beantragt werde.
Voraussetzungen erleichtern
So plädiert der neue VdK-Landeschef einerseits dafür, den Personenkreis möglicher Grundrentenbezieher zu erweitern, andererseits aber auch die generelle pauschale Kürzung um 12,5 Prozent abzuschaffen. Schließlich könnten viele Betroffene laut Hans-Josef Hotz wegen Krankheit, Behinderung oder prekärer Lebenssituation die geforderten 33 Jahre an Grundrentenzeiten gar nicht erfüllen. Die sogenannte Gleitzone müsse daher bereits nach 30 Jahren beginnen. Hier gab Hotz auch zu bedenken, dass Menschen mit Erwerbsminderungsrente kaum auf diese langen Zeiten kommen könnten. Daher spricht sich der VdK Baden-Württemberg dafür aus, Zeiten der Erwerbsminderung bei den Grundrentenzeiten zu berücksichtigen. „Denn die Erwerbsminderungsrente verschärft heute das Risiko der Altersarmut immens“, hob der Chef des Südwest-VdK hervor. In diesem Zusammenhang erneuerte Hotz die langjährige VdK-Forderung nach Abschaffung der generellen Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent auf Erwerbsminderungsrenten.
Diese Kürzung sei nicht gerechtfertigt, denn die Betroffenen würden sich im Falle einer Erwerbsminderung gerade nicht für einen persönlich gewünschten vorzeitigen Renteneintritt bewusst entscheiden, sondern sie hätten krankheits- oder behinderungsbedingt dazu keine andere Wahl.
Rentenniveau auf 50 Prozent anheben
Um Altersarmut zu verhindern müsse man die gesetzliche Rente wieder stärken. Darauf sollten die Menschen im Alter vertrauen können. Es sei mehr als bedenklich, wenn zwischenzeitlich jede fünfte Frau, über 65, im Südwesten armutsgefährdet sei, sagte Hans-Josef Hotz mit Blick auf jüngst vom Statistischen Landesamt veröffentlichte Zahlen. Insgesamt seien bereits 18,2 Prozent der Menschen im Alter 65 plus im „reichen“ Baden-Württemberg von Armutsgefährdung betroffen. Und generell verfügten schon 15,6 Prozent der Bewohner Baden-Württembergs über weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens im Südwesten.
Hotz plädierte dafür, zu einem Rentenniveau von mindestens 50 Prozent zurückzukehren. Denn angesichts dieser Sachlage sei die oftmals geforderte private Vorsorge für viele keine Option. Der VdK-Landesvorsitzende bezeichnete in diesem Zusammenhang die RIESTER-Rente als „Fehler“. Im Übrigen habe sie der gesetzlichen Rente Mittel entzogen, gab er zu bedenken. Als Möglichkeit einer ergänzenden privaten Altersvorsorge, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können, könne allenfalls das von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg entwickelte „Vorsorgekonto BW“ in Betracht gezogen werden.
Es sei transparent und kostengünstig unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichsweise sicher im Falle großer Finanzkrisen – im Gegensatz zu Altersvorsorgeprodukten gewinnorientiert arbeitender privater Versicherungsgesellschaften. An die Verantwortlichen appellierte Hans-Josef Hotz, bei den bald anstehenden Rentenreformen das Vorsorgekonto BW unbedingt zu berücksichtigen.
Autor: VDK Presse und Öffentlichkeitsarbeit / © EU-Schwerbehinderung