Bundesregierung arbeitet an Reform der Riester-Rente
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Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform der privaten Altersvorsorge, die Meinungsbildung dazu ist aber noch nicht angeschlossen. Das schreibt sie in einer Antwort Drucksache: 19/23764 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke Drucksache: 19/23363.
In der Drucksache: 19/23764 heißt es:
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) arbeitet gemäß der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD an einer Reform der RiesterRente. Nach ersten Presseberichten (Handelsblatt vom 23. September 2020: „Bewegung bei der Reform der Riester-Rente“ und Rheinische Post vom 25. September 2020: „Koalition will am 5. Oktober Riester-Reform verhandeln“) geht es dabei insbesondere darum, die privaten Versicherungen noch stärker als bisher zu subventionieren und gleichzeitig die Risiken für die Versicherungsunternehmen weiter zu senken. Laut Presseberichten sollen Riester-Kundinnen und Riester-Kunden künftig entscheiden können, ob sie statt der vollständigen Auszahlungsgarantie einen höheren Aktienanteil und damit die Chance auf eine höhere Rendite wählen wollen, der aber ein höheres Risiko einer Negativverzinsung gegenübersteht.
Dies würde bedeuten, dass weniger ausgezahlt wird als eingezahlt wurde. Im Gegenzug soll die staatliche Förderung durch Steuererleichterungen bzw. Zulagen ausgeweitet werden. Da diese Subventionen aber damit begründet wurden, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gekürzt werden müssten, um die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu entlasten und dafür die Erwerbstätigen einen wachsenden Teil ihres Nettoeinkommens für private Versicherungen ausgeben müssten, stellen sich Fragen bezüglich der gesamtgesellschaftlichen Effizienz, der gesamtgesellschaftlichen Kosten und der Verteilungswirkung innerhalb und zwischen den Generationen, wenn schuldenfinanzierte Subventionen verwendet werden, um private Versicherungen scheinbar attraktiver zu gestalten.
Weiter teilt die Bundesregierung mit:
Auch die Rentenhöhe und der Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung ohne "Mehr-Säulen-Modell" wurde erfragt. Hierzu gibt es laut Bundesregierung allerdings keine Berechnungen. Bei einer umfassenden Nutzung der privaten Zusatzversicherung entstehen laut Antwort erhebliche Mehrkosten. Bei einem jährlichen Sparbetrag von 2.100 Euro (Höchstbetrag) durch alle pflichtversicherten Arbeitnehmer steige das Volumen der jährlichen Zulagen um sechs Milliarden Euro. Insgesamt entstünden im Vergleich zum Status quo zusätzliche jährliche Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 13,7 Milliarden Euro.
Bei privaten Altersversicherungen garantiere die Versicherungsunternehmen ihren Kunden, dass das gebildete Kapital zum Auszahlungszeitpunkt mindestens so hoch, wie die Summe der gezahlten Beiträge ist. Eine steuerliche Förderung von reinen Aktienanlagen als Form der Altersvorsorge sei laut Bundesregierung nicht zielführend, da "die Kapitalrückzahlung nicht garantiert ist und das erwirtschaftete Vermögen zudem auch jederzeit für andere Zwecke als die Altersvorsorge verwendet werden kann".
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag