Grundrente - VdK sieht weiteren Handlungsbedarf
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Das Bundeskabinett hat im Februar den Gesetzentwurf zur Grundrente beschlossen. Wir berichteten, dass die Grundrente immer mehr zum Brandthema wird. Der VdK sieht noch weiteren Handlungsbedarf bei der Grundrente und teilte mit:
Jahrelang hat der VdK dafür gekämpft, endlich wirkt der Druck: Das Bundeskabinett beschließt am Mittwoch, den 19.02., einen Gesetzentwurf zur Grundrente. „Für viele Menschen bedeutet die Grundrente mehr Geld im Portemonnaie,“ so VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Eine gute Nachricht, doch laut Bentele reicht das noch nicht: Die Bundesregierung lässt viele Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Regen stehen. Sie gehen nach den aktuellen Plänen leer aus. Wer noch vor dem Renteneintrittsalter seinen Beruf aufgeben musste, hatte keine Chance, den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Diese Menschen werden nun bestraft, wenn sie keine 33 Grundrentenjahre nachweisen können. Das ist nicht nachvollziehbar. Auch diese Menschen haben einen Anspruch auf die Grundrente. Wir fordern daher, die sogenannte Gleitzone auf 30 Jahre zu senken. Außerdem sind Zeiten der Erwerbsminderung anzurechnen.“
Fast 1,3 Millionen Menschen profitieren von der neuen Grundrente. Ihre Renten werden nun automatisch aufgewertet, die Bedürftigkeitsprüfung fällt weg. Leider wird es mit dem Gesetzentwurf auch in Zukunft Rentnerinnen und Rentner geben, die trotz Grundrente zum Sozialamt gehen müssen: Vom Grundrentenzuschlag werden 12,5 Prozent wieder abgezogen. Der VdK fordert daher, dass die gesetzliche Rente nicht voll auf die Grundsicherung angerechnet wird. Der bestehende Freibetrag für die betriebliche und private Altersvorsorge müsse für alle gelten, so Bentele:
„Klar ist für uns: Instrumente wie die Grundrente darf es in einem so reichen Land wie Deutschland gar nicht geben müssen. Wir brauchen endlich einen Mindestlohn von über 12,80 Euro. Nur dann beziehen die Menschen nach einem Leben voller Arbeit eine Rente oberhalb der Grundsicherung. Darüber hinaus brauchen wir ein stabil hohes Rentenniveau von mindestens 50 Prozent. Ziel muss es sein, dass alle, die ein Leben lang gearbeitet haben, im Alter von ihrer Rente leben können. Dafür setzen wir uns weiter ein.“
Der Sozialverband VdK Mecklenburg-Vorpommern e.V. teilte mit, das er die Grundrente begrüße, jedoch sein weitere Nachbesserung notwendig. Dazu sagt der VdK-Landesgeschäftsführer Torsten Mache, das der VdK mit der Grundrente ein Ziel erreicht habe, das er schon seit Jahren verfolge. Weiter sagte Mache: "Nicht zuletzt war dieses Thema eine unserer sechs Kernforderungen innerhalb der aktuellen bundesweiten VdK-Kampagne #Rentefüralle, die wir auch in Mecklenburg-Vorpommern aktiv unterstützen. Allerdings gehen uns die aktuellen Pläne nicht weit genug.
Benachteiligt sind beispielsweise all jene, die keine 33 Grundrentenjahre vorzuweisen haben, weil sie bereits vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben mussten. Sie gehen leer aus. Wir fordern eine Senkung der Gleitzone auf 30 Berufsjahre. Außerdem sollen die Zeiten der Erwerbsminderung angerechnet werden.
Da die Rentenzahlung eine Anerkennung von Lebensleistungen ist, brauchen wir endlich ein deutlich höheres Rentenniveau als jetzt. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter auch von seiner Rente auskömmlich leben können.“
Autor: VDK Presse und Öffentlichkeitsarbeit / © EU-Schwerbehinderung