Immer mehr Rentner/innen müssen Einkommensteuer zahlen
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In Deutschland nimmt die Zahl der einkommensteuerpflichtigen Rentner weiterhin zu. Wie das Statistische Bundesamt mitgeteilt hat, waren im letzten Jahr 63,8 Prozent oder etwa zwei Drittel sämtlicher Rentenleistungen im Inland einkommenssteuerpflichtig. Zum Vorjahr 2019 war dieses ein Anstieg um 1,7 Prozentpunkte. Laut dem Statischen Bundesamt hatte sich der Anteil seit 2015 schon um mehr als acht Prozentpunkte erhöht.
Der Hintergrund für den Anstieg ist eine bereits 2005 verabschiedete Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz. Dabei ist das Kernelement der Neuregelung der Übergang von einer sogenannten vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040.
Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Ein Ungelöstes Problem ist jedoch, das Risiko einer Doppelbesteuerung für Rentenjahrgänger. Der Bundesgerichtshof hatte in einem Urteil zwei Klagen gegen die Doppelbesteuerung abgewiesen. Das Urteil hat jedoch Folgen für die Rentner und Rentnerinnen in Deutschland (Details hier nachzulesen : Urteil zur Doppelbesteuerung von Renten wenig überraschend)
Wie viele Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer zahlen, lässt sich laut Angaben der Statistiker, aufgrund der langen Fristen erst für das Jahr 2017 ermitteln. Danach mussten 32 Prozent oder 6,8 Millionen der insgesamt 21,4 Millionen Empfänger Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte zahlen. Um knapp drei Prozentpunkte stieg der Anteil im Vergleich zu 2016.
Laut dem Statistischen Bundesamt verfügen knapp 90 Prozent der steuerlich belasteten Rentnerinnen und Rentner über zusätzliche Einkünfte. Etwa bei zusammenveranlagten Ehepaaren können, auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners, für die Besteuerung zusammengerechnet werden. Betriebsrenten zählen ebenfalls als Zusatzeinkommen, genauso wie beispielsweise Einnahmen aus Immobilien.
Die Zahl der Rentenempfänger in Deutschland stieg im letzten Jahr um 0,7 Prozent oder etwa 146.000 auf rund 21,8 Millionen. Laut den Statistischen Bundesamt, zählten hierbei auch die Bezieher einer privaten oder betrieblichen Rente mit. Danach lag die Gesamthöhe der Rentenzahlungen bei 341 Milliarden Euro. Dieses war ein Plus von 4,1 Prozent oder 135 Milliarden Euro zum Vorjahr.
Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, teilt anlässlich der neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Rentenbesteuerung mit:
„Die heute vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Steuerbelastung von Rentnerinnen und Rentnern sind zwar nur bis zum Jahr 2017 als endgültig anzusehen, da für die Zeit danach durch ausstehende Steuererklärungen noch Änderungen möglich sind, aber trotzdem sprechen sie eine deutliche Sprache: Die Steuerbelastung steigt! Ältere ausschließlich mit Renteneinkünften mussten 2017 durchschnittlich 519 Euro Steuern im Jahr zahlen. Hatten die Rentnerinnen und Rentner noch weitere Einkommen, so lag die jährliche Steuerbelastung bei 7.386 Euro. Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Rentenbesteuerung war eindeutig: Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung war schlampig vorbereitet und führt in der Übergangsphase bei zu vielen heutigen und vor allem bei künftigen Rentnerinnen und Rentnern zu einer ungerechten Doppelbesteuerung. Die Bundesregierung darf sich jetzt nicht mehr wegducken. Sie muss das Vertrauen in eine gerechte Besteuerung wiederherstellen.“
DIE LINKE fordert deshalb die sofortige Anhebung des Grundfreibetrags von 9.744 auf 14.400 Euro jährlich, auch um kleine und mittlere Renten steuerfrei zu stellen. Zudem ist die Doppelbesteuerung der Renten so weit wie möglich einzudämmen, weswegen die Stufen bis zur vollständigen nachgelagerten Rentenbesteuerung von 2040 bis 2070 zu verlängern sind. Außerdem brauchen wir eine außerordentliche Rentenerhöhung, die zu einem lebensstandardsichernden Rentenniveau und einer automatischen Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags führen muss.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Rente auch netto wieder den Lebensstandard sichert und alle Rentnerinnen und Rentner – über das gesamte Leben betrachtet – von der nachgelagerten Besteuerung profitieren. Alle Rentnerinnen und Rentner müssen mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie sie vorher während ihres aktiven Berufslebens in Form von steuerpflichtigen Beiträgen eingezahlt haben.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung