Zehn Milliarden Euro machen noch keine Kapitaldeckung der Rente

  • 21 Jan
Bildbeschreibung: Eine ältere Seniorin von hinten fotografiert.

„Es darf nicht bei einmalig zehn Milliarden Euro zusätzliches Kapital für die gesetzliche Rente bleiben.“ Das erklärte Alexander Leisten, Leiter des Deutschlandgeschäfts von Fidelity International, in der jüngsten Expertendiskussion von DIA digital.

Diese befasste sich mit den Erfahrungen der Rentensysteme anderer Länder und der Frage, was davon auf Deutschland übertragbar sein könnte. Dieses Online-Diskussion, an der neben Leisten noch Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen (ZEW Mannheim/Universität Mannheim) und Dr. Udo Müller (Mercer Deutschland) teilnahm.

Nach Einschätzung der Experten gilt zum Beispiel das niederländische Rentensystem deutlich nachhaltiger als das deutsche, weil es sehr gut ausfinanziert ist. Die von der Bundesregierung geplante Kapitalzuweisung für die deutsche Rentenversicherung könne daher auch nur ein Anfang sein und sei keineswegs mit dem oft gelobten schwedischen Rentensystem zu vergleichen.

Auf Schweden verweist die FDP, die sich in den Koalitionsverhandlungen für eine Teilkapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung eingesetzt hatte, in diesem Zusammenhang immer wieder. Durch die Kapitaldeckung in der ersten Säule der Alterssicherung, so die Experten in DIA digital, unterscheide sich Schweden von vielen Ländern. Dort dominiert in der ersten Säule das Umlageverfahren, bei dem die Beitragseinnahmen umgehend zur Finanzierung der Rentenausgaben eingesetzt werden.

Schweden zeichne sich außerdem durch ein hocheffizientes und kostengünstiges Kapitalanlagesystem aus. Die Konten werden nicht von den einzelnen Investmentgesellschaften, deren Fonds zur Auswahl stehen, geführt, sondern von der Rentenverwaltung. Diese führt die gesammelten Einzahlungen an die Fondsverwalter ab und besitzt damit auch einen gewaltigen Hebel bei der Gestaltung von Kostenstrukturen.

Auf eine weitere für Deutschland nützliche Erfahrung machte die Expertenrunde aufmerksam. Die Niederlande, Dänemark, Schweden und Italien haben den Renteneintritt an die Entwicklung der statistischen Lebenserwartung gekoppelt. Damit sind die Rentensysteme dieser Länder besser auf die Alterung der Gesellschaft eingestellt. Das Thema Renteneintrittalter sei damit einmal politisch entschieden und führe nicht immer wieder zu hochemotionalen Auseinandersetzungen, wie dies in Deutschland immer wieder der Fall ist.

Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung



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