Lauterbach will Homöopathie als Kassenleistung streichen

  • 06 Okt
Bildbeschreibung: Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwägt die Finanzierung der Homöopathie durch die gesetzliche Krankenkassen zu streichen. "Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz", sagte Lauterbach gegenüber dem "Spiegel". "Deshalb werden wir prüfen, ob die Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden kann."

So bieten viele gesetzliche Krankenkassen Satzungsleistungen neben den gesetzlichen Leistungen an. Darunter gehören etwa homöopathische Behandlungsmittel. Bisher gibt es keine Wissenschaftliche Belege für ihre Wirksamkeit. Als Globuli werden die kleinen Kügelchen bezeichnet, die stark verdünnte Wirkstoffe haben, die zur Heilung des Körpers betragen sollen. Dabei ist die Basis für die Globuli mineralische, pflanzliche und tierische Substanzen.

Der Gesundheitsminister hatte schon in der Vergangenheit die Homöopathie kritisiert, da es keine Wissenschaftlichen Belege vorhanden seien. Zudem hatte im Juli der Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Johannes Vogel, mit Blick auf das Milliarden-Defizit der gesetzlichen Krankenkassen vorgeschlagen, homöopathische Leistungen künftig nicht mehr als Kassenleistung finanzieren zu lassen. „Homöopathie soll jeder nutzen dürfen ist aber nachweislich wissenschaftlich nicht wirksam. Aber das Kollektiv der Beitragszahler meiner Kasse dazu zu verpflichten, das mitzuzahlen, das ist eine Frage, die mit auf den Tisch muss“, sagte Vogel im Video-Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.

Zu den bisherigen Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach zur Bekämpfung der Kassen-Defizite erklärte Vogel: „Der Vorschlag des Gesundheitsministers springt zu kurz mit Blick auf das Defizit. Was vorgelegt wurde, reicht noch nicht.“ Die Streichung von Homöopathie als Kassenleistung bezeichnete Vogel als „ein Beispiel“, das diskutiert werden müsse.

Werbeblocker aktiv !

EU-Schwerbehinderung ist ein Nachrichtenmagazin und finanziert sich mit Werbung.

Um diesen Inhalt lesen zu können, schalten sie

bitte den Werbeblocker ab!

Wenn sie die Werbung zulassen, unterstützen sie uns, auch in Zukunft unser Angebot kostenlos anbieten zu können.


Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen

OPEN
0
+

Gefällt Ihnen der Artikel?

Folgen Sie uns. Vielen Dank