Parlamentarische Kritik am Bürgergeld

  • 30 Jan
Bildbeschreibung: Eine Glühlampe auf einem Tisch auf dem Geld liegt

Explodierende Preise stellen mittlerweile für viele Bürgerinnen und Bürger eine starke Belastung dar. Die Belastungen sind teils so hoch, dass selbst Haushalte im mittleren Einkommensbereich an ihre monatlichen finanziellen Belastungsgrenzen gelangen.

Für erwerbslose Menschen gibt es das Bürgergeld und für Menschen die erwerbsgemindert oder gar erwerbsunfähig sind, ist die Grundsicherung häufig das Mittel, um Grundbedarfe zu decken. Zum Grundbedarf zählen im wesentlichen Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel, aber auch die Stromkosten die seitens der Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (od. Grundsicherung) selbst getragen werden müssen. Dabei ist Strom heutzutage eines der Energieformen, die zur Deckung der Grundbedarfe notwendig ist. Sei es der Kühlschrank, oder ganz einfach die Techniken zur Kommunikation wie Handy, Festnetztelefon oder Internet. Selbst zur Durchführung eines Grundrechtes, das Recht auf Informationsbeschaffung, ist heutzutage ohne Strom nicht mehr möglich. Selbst Licht im Winter, damit das eigene Kind seine Hausaufgaben erledigen kann, ist in ausreichender Menge, nicht ohne Strom zu beschaffen.

Bei den Stromkosten zeigen Anfragen an das zuständige Bundesministerium, die Lücken auf, die durch die Berechnungsmethoden bei der Grundsicherung oder dem Bürgergeld entstehen und dafür sorgen, dass die Grundsicherung meist nicht mehr ausreichend die Grundbedarfe deckt, wie an den Stromkosten festzustellen ist. Die Antwort des Bundesministeriums zu einer entsprechenden Anfrage, deckt dabei erschreckendes auf und sorgt für Kritik aus dem Parlament, an der Berechnungsmethoden zur Höhe der Grundsicherung oder des Bürgergeldes.

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