Anhörung über Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
- 27 Mär

In einer Anhörung hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales heute mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts befasst. Drucksache: (20/5664). Dabei fand die Sitzung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus statt. In der Anhörung wurde über ein Antrag der AfD mit dem Titel „Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen“ Drucksache: (20/5999)sowie ein Antrag der Linken mit dem Titel „Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt“ debattiert. Drucksache: (20/5820)
In der heutigen Anhörung hatte Takis Mehmet Ali (SPD) den VdK die Frage gestellt, dass es im Jahr 2020 rund 45 000 Arbeitgeber gab die trotzt Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigt haben und das obwohl schwerbehinderte Menschen gut Qualifiziert sind. „Ist es aus ihrer Sicht richtig das die sogenannten Null Beschäftigter durch die Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe noch stärker in die Verantwortung für die Beschäftigten von schwerbehinderten Menschen zunehmen?"
Der VdK erklärte, das der VdK die Regelung für absolut richtig halte, man hätte sich diese natürlich viel früher gewünscht und einen höheren Betrag. Man hoffe das es nicht der einzige Schritt ist, es ist ein richtiger Schritt.
Der Beauftragte der Fraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers fragte gegenüber dem bvkm, das der Gesetzentwurf ja großes verspreche mit dem Titel „Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“. „Wird der Inhalt diesem auch wirklich gerecht und wie bewerten sie den Gesetzentwurf?,“ so Oellers.
Frau Jänsch vom bvkm erklärte, das der bvkm viele Regelungen des Gesetzentwurf begrüße, aber man würde den einen oder anderen Punkt vermissen, um tatsächlich einen Inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen und auch der UN-BRK gerecht zu werden, so Frau Jänsch. Dabei seien 2 Punkte, die man bedauere, ersten das es immer noch eine Zugangsvorrausetzung zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt, nämlich das Mindestmaß an Wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung und der zweite Punkt sei die Schnittstelle Übergang Schule und Beruf, das man hier genauer drauf schauen sollte, so gebe es einen Automatismus nach der Schule, Förderschule direkt in die Werkstatt zu gehen und das dürfe eigentlich nicht seien und gerade an diesem Punkt müsse man ansetzen und hier müsse man möglicherweise in so eine Art Berufsberatung gehen, Berufsorientierung vielleicht sogar ein Rechtsanspruch auf diese Berufsorientierung, um hier dem momentanen fließenden Übergang von Schule in die Werkstatt zu verhindern, betonte Frau Jänsch.
Die Behindertenpolitik der Grünen Corinna Rüffer fragte, gegenüber Eva-Maria Thoms von mittendrin e.V. wie Frau Thoms den Gesetzwurf bewerte beim Übergang von der Schule in die Arbeit bzw. wo sie Hürden sehe.
Frau Thoms erklärte, das ihr bei dem Gesetz aufgefallen sei, das es notwendig sei auf die Arbeitgeber Druck zu erhöhen, um Beschäftigung für Menschen mit Behinderung zu erreichen. Natürlich brauche man Nachdruck, so würden die Erfahrungen in ihrem Projekt jedoch andere zeigen. So hätte sie keine Probleme gehabt im letzten Jahr junge Menschen mit Geistiger Behinderung tatsächlich in Ausbildung auf den ersten Arbeitsmarkt zu bekommen, so Frau Thoms.
Rüffer fragte als nächstes Professor Franz Josef Düwell, Weimar wie er die Staffel der vierten Ausgleichsabgabe und die Bußgeldstreichung bewertet.
Herr Professor Düwell, erklärte, das er die Staffel der vierten Ausgleichsabgabe für Richtig und fair halte. So sei die Sanktion das Bußgeld und das Bußgeld soll gestrichen werden “das finde ich ist ein Skandal“, so Düwell. Es würde sich damit der Staat aus der Verantwortung ziehen für die Beschäftigung schwerbehinderte Menschen.
Der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Fraktion Jens Beeck fragte Monika Labruier Personaldienstleitung für Menschen mit Behinderung und inklusionsbereite Unternehmen, wo sie die größten Schwierigkeiten sehen, warum es mit dem Matching nicht passt, sei es die Bürokratie, ist es das Wissen, was sind da ihrer Erfahrungen.
Frau Labruier erklärte, das sei ein Zusammenspiel, so würde Inklusion schon viel früher als in der Beschäftigung anfangen, es starte bereits schon in der Qualifizierung, so Labruier. Die Arbeitsargentur sei ein richtigen bei der Qualifizierungsmaßnahme gegangen, der aber noch viel zu wenig ausgeführt wird. Man müsse sich mehr trauen in den Unternehmen im Bereich der Qualifizierung, Erprobung und der Ausbildung tätig zu werden, dann habe man viele größere Chancen das Menschen mit Behinderungen ein Platz finden, betonte Labruier.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf die Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wichtige Punkte des Koalitionsvertrages umsetzen, im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Der Bund will mit den Maßnahmen mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit bringen. Außerdem sei das Ziel, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und Menschen mit Schwerbehinderung gezielter zu unterstützen.
Die Bundesregierung plant eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe einzuführen, die für Unternehmen gilt, die keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen, obwohl die Verpflichtung dazu besteht. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu "Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Wir werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen.“ Für die betreffenden Arbeitgeber soll die Ausgleichsabgabe erhöht werden. Dabei sollen für kleinere Arbeitgeber mit weniger als 60 beziehungsweise weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen wie bisher Sonderregelungen gelten, die geringere Beträge der Ausgleichsabgabe vorsehen. Die vierte Stufe der Ausgleichsabgaben soll zum 1. Januar 2024 eingeführt werden und wäre erstmals zum 31. März 2025 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für 2024 fällig wird, heißt es Gesetzentwurf.
Ein Verstoß gegen die Beschäftigungspflicht könne derzeit zusätzlich zur Ausgleichsabgabe mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro geahndet werden. „Wenn die Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, künftig eine erhöhte Ausgleichsabgabe zahlen müssen, hält es die Regierung für nicht mehr angemessen, die Nichtbeschäftigung zusätzlich mit einem Bußgeld zu sanktionieren. Die Vorschrift soll deshalb aufgehoben werden,“ heißt im Entwurf. Genehmigungsfiktion im Bewilligungsverfahren Die in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung vorgesehene Möglichkeit, Mittel der Ausgleichsabgabe nachrangig auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben – vor allem für Werkstätten für behinderte Menschen zu verwenden – will die Bundesregierung streichen. Vorhaben zur Förderung der Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen zukünftig auch dann aus dem Ausgleichsfonds gefördert werden können, wenn die Zielgruppe über keine anerkannte Schwerbehinderung verfügt, jedoch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält. Zudem soll, um einen baldigen Abschluss des Bewilligungsverfahrens der Integrationsämter sicherzustellen, für Leistungen, auf die ein Anspruch besteht (Arbeitsassistenz und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung), eine Genehmigungsfiktion nach Ablauf von sechs Wochen eingeführt werden, heißt es im Entwurf.