Bayern fordert weitere Korrekturen an Lauterbachs Krankenhausreformplänen
- 01 Jun
Bayern fordert weitere Korrekturen an den Plänen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach für die Krankenhausreform. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte am Donnerstag nach den Bund-Länder-Gesprächen in Berlin: „Die heutigen Gespräche haben Fortschritte gebracht. Der Bund hat sich auf die Länder zubewegt. Das begrüße ich natürlich – und Bayern wird weiter konstruktiv an einer Lösung mitarbeiten, wie wir das schon von Anfang an getan haben.“
Der Minister ergänzte: „Aber natürlich haben die Länder einige rote Linien erneut verdeutlicht. So halte ich weiterhin das Festhalten an den Leveln für falsch - und dagegen werde ich mich vehement einsetzen. Die Level sind für das Gelingen der Krankenhausreform nicht notwendig und verfassungsrechtlich höchst problematisch und lassen befürchten, dass daran mittelfristig weitere Restriktionen für die Kliniken verbunden werden sollen. Wie soll auf diese Weise eine Krankenhausreform gelingen, die in der Fläche mitgetragen wird? Ich halte auch nichts davon, wenn der Bund nunmehr unter Verweis auf die dadurch angeblich geschaffene Transparenz für die Patientinnen und Patienten nach eigenen Kriterien einseitig Level festlegen und eine daran orientierte Einteilung der Kliniken veröffentlichen will. Das schafft keine Transparenz, sondern sorgt unnötig für Verwirrung. Ich fordere daher Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, die Level-Idee komplett aufzugeben. Es ist mehr als enttäuschend, dass diese essentielle Forderung der Länder aus dem einhellig gefassten GMK-Beschluss von Mitte Mai gänzlich ignoriert wird.“
Holetschek verwies zugleich auf Fortschritte bei den Beratungen: „Die heute in der Sitzung vorgestellten Zwischenergebnisse der vom Bund in Auftrag gegeben Modellierung müssen nunmehr validiert werden – und auch wir werden die Ergebnisse analysieren. Auf den ersten Blick scheint aber klar: Mit diesen vorläufigen Ergebnissen als Basis können wir arbeiten. Ich begrüße es, dass hier nun eine erste Datengrundlage geschaffen wurde – auch, wenn wir sie uns schon vor Monaten gewünscht hatten. Die Analyse muss aber noch weiter verfeinert werden. Wir müssen sehen, dass wir flächendeckend eine gute Versorgung der Menschen sicherstellen können. Dazu kann auch die Entbürokratisierung beitragen – darüber haben wir heute gesprochen, aber ich bin der Überzeugung, dass hier mehr möglich ist.“
Der Minister ergänzte: „Enttäuschend ist auch, dass der Bund sich in einigen anderen wesentlichen Punkten nicht bewegt hat. Klar ist doch: Die Reform kann nur mit zusätzlichem Geld und ausreichender Zeit gelingen. Aber weder will der Bund Geld für die Sicherung der Kliniken während der Transformation in die Hand nehmen, noch den Kliniken und den Ländern mehr Zeit für die Konvergenzphase geben. Heute hat der Bundesgesundheitsminister klargestellt, dass es über die versprochenen Energiekostenhilfen hinaus kein zusätzliches Geld für die Krankenhäuser gibt. Das kann angesichts der wirtschaftlichen Situation der Kliniken aber ziemlich rasch zu Insolvenzen führen, sodass einige Krankenhäuser die Reformphase wohl gar nicht erst erleben werden. Ich appelliere an die Bundestagsfraktionen, die Krankenhäuser hier nicht im Stich zu lassen. Dass der Bundesgesundheitsminister davon ausgeht, dass jede vierte Klinik Pleite gehen kann, zeigt doch nur, dass er jetzt schnell bei der Betriebskostenfinanzierung handeln muss.“
Der Minister betonte: „Ich habe heute den Bundesgesundheitsminister überdies noch einmal aufgefordert, sich intensiv der Pflegepersonalthematik anzunehmen. Denn der Mangel an Pflegepersonal ist doch der Knackpunkt! Wir brauchen hier dringend Lösungen, wie wir die Pflegekräfte in den Kliniken halten können und weitere gewinnen können – ohne die Menschen am Bett ist die ganze Reform nutzlos. Und auch die Ärzteschaft und andere Beteiligte müssen frühzeitig in die Reformüberlegungen einbezogen werden.“
Holetschek ergänzte: „Bei den Leistungsgruppen müssen noch etliche offene Punkte geklärt werden. Klar ist: Eine Festlegung der Leistungsgruppen und deren Qualitätsvoraussetzungen allein durch den Bund hat keine verfassungsrechtliche Grundlage. Hier muss ein Konsens zwischen Bund und Ländern hergestellt werden. Im neuen Eckpunktepapier ist die Länderbeteiligung viel zu vage formuliert. Fakt ist aber doch: In Wirklichkeit tragen die Länder die Verantwortung für die Umsetzung der Reform und die damit verbundenen Konsequenzen für die Versorgung der Bevölkerung, bei der Festlegung der maßgeblichen Parameter der Reform werden jedoch ihre Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten stark beschnitten. Das kann so nicht funktionieren!“
Der Minister ergänzte: „Auch die Länderöffnungsklauseln sind im neuen Eckpunktepapier nicht ausreichend dargestellt.
Hier ist von ‚bundeseinheitlichen Kriterien‘ die Rede. Entscheidender Maßstab muss aber doch sein, ob das Land ohne die Einbeziehung der betroffenen Klinik eine Gefährdung der Versorgung sieht oder nicht. Zudem sollen Ausnahmen nur befristet möglich sein und auch noch in einem aufwändigen Verfahren evaluiert werden. Im Klartext: So werden durch die Hintertür die für die Versorgung essentiellen Öffnungsklauseln so unattraktiv wie möglich gemacht. Dem können wir so nicht zustimmen!“
Zu den heutigen Bund-Länder-Gespräche zur Krankenhausreform kommentiert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi wie folgt:
„Bund und Länder haben heute einen wichtigen Meilenstein erreicht. Wir haben uns darauf verständigt, wie die Leistungsgruppen aussehen sollen. Dabei haben wir die 60 Leistungsgruppen aus NRW übernommen und um drei weitere ergänzt. Bei der weiteren Ausgestaltung der Details der Leistungsgruppen werden die Länder direkt eingebunden. Das begrüße ich ausdrücklich.
Damit haben wir heute einen weiteren zentralen Baustein der Gesamtreform geklärt. Ich bin daher optimistisch, dass wir das Eckpunktepapier Ende Juni geeint haben. Das ist dann auch die Grundlage für Arbeit am konkreten Gesetzestext. Auch hier gibt eine erfreuliche Entwicklung, da drei Juristen aus den Ländern an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes beteiligt werden.
Unter dem Strich war es heute ein sehr guter Austausch, der die Handlungsfähigkeit des Föderalismus belegt. Uneingeschränkt alle sind sich der Notwendigkeit der Reform bewusst, um die Krankenhäuser zu entlasten und die Versorgung zu verbessern. Ich habe einen starken Willen gespürt, die Reform zum Erfolg zu machen. Mit dieser Haltung nähern wir uns etappenweise dem Ziel, 2024 in die Umsetzung der Krankenhausreform starten zu können.
Bis dahin gilt es, das Tempo hoch zu halten und konstruktiv weiterzuarbeiten.“