Eingliederungshilfe für 24.610 Menschen mit Behinderungen
- 30 Nov
Im Jahr 2022 erhielten in Mecklenburg-Vorpommern 24 610 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX), davon waren 15 070 Männer und 9 540 Frauen. Gegenüber dem Vorjahr haben mit 1,5 Prozent etwas weniger Menschen Eingliederungshilfen im Land erhalten als im Vorjahr. Leistungen der Eingliederungshilfe sollen den Berechtigten eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern teilt mit:
Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, ist das Durchschnittsalter der Leistungsbeziehenden weiter von 33,5 Jahren in 2020 über 34,3 Jahren in 2021 auf 35,0 Jahre in 2022 gestiegen. Die meisten Empfängerinnen und Empfänger der Eingliederungshilfe gehörten der Altersgruppe der 40- bis 64-Jährigen (9 095 Personen) an, 6 965 waren 18 bis 39 Jahre alt, 6 830 unter 18 Jahre und 1 715 über 65 Jahre. Lediglich 2,0 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger stammen nicht aus Deutschland. Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland leben, können Eingliederungshilfe erhalten, wenn sie keine Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
18 905 Personen und damit 76,8 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger erhielten im Berichtsjahr Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben. Diese Leistungen können zum Beispiel eingesetzt werden, um das Wohnen, Einkaufs- oder Behördengänge, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten oder die Kommunikation zu erleichtern. Assistenzleistungen, die zum Beispiel die Haushaltsführung oder die Verständigung mit der Umwelt erleichtern sollen, nehmen gut die Hälfte aller Empfängerinnen und Empfänger in Anspruch. Und jede dritte Empfängerin bzw. jeder dritte Empfänger im Land erhielt im Jahr 2022 Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsbereich, zu denen auch anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung zählen.
Die reinen Ausgaben (netto) für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX beliefen sich im Laufe des Jahres 2022 netto insgesamt auf rund 436,0 Millionen EUR. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 6,6 Prozent. Im Jahr 2021 entfielen auf die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto insgesamt 409,0 Millionen EUR.
Die bis Ende 2019 im 6. Kapitel SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt. Angaben zu Sozialhilfeleistungen wie Hilfen zur Gesundheit, zur Pflege, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen sind in der Statistik zu den Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII enthalten (siehe auch Pressemitteilung 108/2023 Sozialhilfeleistungen).
Hinweis
Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Zudem werden auch Durchschnittswerte nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren.
Weiterführende Informationen zum Thema Eingliederungshilfen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter Öffentliche Sozialleistungen. Der Statistische Bericht Sozial- und Eingliederungshilfe 2022 (Kennziffer K113 2022 00) kann kostenfrei im PDF- und XLSX-Format heruntergeladen werden.