Um junge Menschen mit Behinderungen und deren Familien besser zu unterstützen, hat die Stadt Stuttgart seit dem 1. Januar ein neues Beratungsangebot eingeführt: die sogenannten Verfahrenslotsen. Diese sind beim Jugendamt der Stadt angesiedelt und stehen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 27. Lebensjahr mit (drohender) Behinderung zur Seite, wie aus einer Pressemitteilung von Stuttgart.de hervorgeht.
Die Verfahrenslotsen bieten parteiliche und vertrauliche Unterstützung bei der Navigation im bestehenden Leistungssystem und setzen sich dafür ein, dass die Betroffenen die verfügbaren Leistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Beratung über Leistungen der Eingliederungshilfe, die Begleitung und Unterstützung im gesamten Rehabilitationsprozess sowie die Information über weitere Hilfs- und Beratungsangebote.
Gesamtzuständigkeit künftig beim Jugendamt
Die vier in Stuttgart tätigen Verfahrenslotsinnen unterstützen außerdem das Jugendamt bei der Übernahme der Leistungen der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderungen in die Zuständigkeit des Jugendamts voraussichtlich bis 2028. Die Verfahrenslotsen sind ein wesentlicher Baustein des 2021 verabschiedeten Kinder‐ und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), das die inklusive Jugendhilfe voranbringen soll.
Dr. Susanne Heynen, Leiterin des Jugendamts Stuttgart, erklärt: „Unsere Verfahrenslotsinnen begleiten das Jugendamt Stuttgart auf dem Weg hin zu einem inklusiven Jugendamt. Dieses soll ab 2028 zuständig sein für die Hilfegewährung für alle jungen Menschen, mit oder ohne Behinderung.“ Mehr dazu finden sie hier.
Details zu Werbe- und Analyse-Trackern sowie zum jederzeit möglichen Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Privacy Center am Ende jeder Seite.