Digitale Transformation im Gesundheitswesen

  • 10 Okt
Bildbeschreibung: Eine Ärztin vor einem Computer.

Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) (20/13249) der Bundesregierung.

Um die Transformationsziele zu erreichen, soll die Gesellschaft für Telematik (gematik) zu einer Digitalagentur Gesundheit ausgebaut und damit gestärkt werden. Die gematik sei ein Schlüsselakteur für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und verantworte die Telematikinfrastruktur (TI). Derzeit führten Defizite in der Interoperabilität, Performanz, Stabilität und Nutzerfreundlichkeit dazu, dass die digitalen Potenziale zu unzureichend erschlossen würden.

Zentrale Aufgabe der Digitalagentur sei weiter die Steuerung der Entwicklung und Bereitstellung von Komponenten und Diensten der TI. Wesentliche Komponenten und Dienste der TI sollen künftig über ein Ausschreibungsverfahren von der Digitalagentur beschafft und bereitgestellt werden können.

Um die Stabilität und Funktionalität der TI zu gewährleisten, soll die Agentur „externe Stakeholder“ früher einbinden, damit Anwendungen schneller und in höherer Qualität für Nutzer bereitstehen. Die Agentur soll zudem „hoheitliche“ Aufgaben erhalten. Neben der Zulassung umfasse dies das Zertifizierungsverfahren sowie die Erteilung von Anordnungen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der TI. Insbesondere in der Gefahrenabwehr soll die Digitalagentur durch das hoheitliche Mandat auf Gefahren und Störungen der TI reagieren.

Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) erhält weitere Aufgaben, zum Beispiel, quantitative und qualitative Anforderungen an informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen festzulegen. So werde sichergestellt, dass die Systeme miteinander kommunizieren können und praktisch nutzbar sind, etwa in Arztpraxen.

Die Digitalagentur erhält außerdem die Zuständigkeit für die Festlegung von Standards der Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI. Sie soll sicherstellen, dass Standards eingehalten und Nutzungshürden beseitigt werden. Auch soll die Digitalagentur die Institutionen der Selbstverwaltung bei der Digitalisierung von Versorgungsprozessen im Gesundheitswesen und in der Pflege unterstützen.

Die koordinierende Stelle bei der Digitalagentur erhält die zusätzliche Aufgabe, Anliegen entgegenzunehmen, die mit dem elektronischen Rezept (E-Rezept) sowie den sicheren Kommunikationsverfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ und dem TI-Messenger im Zusammenhang stehen. Geplant ist überdies eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag



Werbeblocker aktiv !

EU-Schwerbehinderung ist ein Nachrichtenmagazin und finanziert sich mit Werbung.

Um diesen Inhalt lesen zu können, schalten sie

bitte den Werbeblocker ab!

HINWEIS: Wird die Seite 'inPrivat' oder im 'Inkonito' Modus aufgerufen, kann die Seite bei einigen Browsern nicht angezeigt werden.

Wenn sie die Werbung zulassen, unterstützen sie uns, auch in Zukunft unser Angebot kostenlos anbieten zu können.


Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen Datenschutzeinstellung

OPEN
0
+

Gefällt Ihnen der Artikel?

Folgen Sie uns. Vielen Dank