Der Behindertenbeauftragte fordert für Behinderte mehr Steuergerechtigkeit
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Anlässlich des europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5 Mai 2019 hat Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte die steuerliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und mehr Barrierefreiheit gefordert. Dusel hat beim Protesttag in Berlin gesagt, dass für Menschen mit Behinderung der Pauschalbeitrag im Einkommensteuerrecht seit 44 Jahren nicht erhöht wurde.
Er sagte: „Das widerspricht der wirtschaftlichen Realität, ist niemandem zu vermitteln und schlichtweg ungerecht. Ich appelliere an die Bundesregierung, sich dieses Themas anzunehmen und den Pauschbetrag deutlich zu erhöhen.“ So sind im Einkommensteuergesetz geregelt die „Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen“. Oft haben Menschen mit Behinderung gerade im normalen Alltag höhere finanzielle Belastungen. So wird der Pausbetrag je nach Grad der Behinderung GdB entsprechend bezahlt. Es können zwar weitergehende Ausgaben abgesetzt werden als „außergewöhnliche Belastungen“. Jedoch erfordert dieses einen größeren Aufwand für Steuerzahler, sowie für die Finanzämter.
Mehr Verpflichtungen zur Barrierefreiheit will der Behindertenbeauftragte für private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten. Nicht nur auf das öffentliche darf die Barrierefreiheit fallen, so sagte Dusel: „Menschen mit Behinderungen wollen genauso ins Kino gehen können oder in die Arztpraxis kommen, wie alle anderen auch. Sie haben ein selbstverständliches Recht darauf. Barrieren müssen auch im privaten Sektor abgebaut werden.“ So hatte bereits am 9 April dieses Jahres der Ministerrat der Europäischen Union die Richtlinie zur Barrierefreiheit anerkannt.
Dieses muss noch ins nationale Recht übermittelt werden. So hatte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, bezüglich des Protesttags mehr Barrierefreiheit, sowie Inklusion in Deutschland gefordert. Sie sagte, dass auch nach mehr als zehn Jahren der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen immer noch viele Menschen mit Behinderung weit von der uneingeschränkte Teilhabe sind.
So müsse sich „sehr viel mehr bewegen als bisher – und vor allem schneller“ bei der Inklusion. Nicht verhandelbar sei die Teilhabe als Menschenrecht. Zudem ist der Schutz vor Diskriminierung wichtig damit ein gemeinsames gutes Zusammenleben funktionieren könne. Bentele sagte: „Dabei ist entscheidend, dass private Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit juristisch verpflichtet werden“.
Die Barrierefreiheit sollte vorhanden sein auch in Arztpraxen , Hotels, Gaststätten, Supermärkten oder bei Internetportalen. Bentele sagte: „Auch muss Barrierefreiheit endlich zum einklagbaren Recht werden. Das ist ein wichtiger Schritt, um die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Inklusion aller Menschen nachhaltig zu verbessern.“ Quelle: vdk.de
Quelle: behindertenbeauftragter.de
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