Wohn- und Teilhabegesetz muss auch sexualisierte Gewalt benennen
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Anhörung im Landtag NRW zeigt Alltäglichkeit der Übergriffe auf. „Sexualisierte Gewalt muss im Wohn- und Teilhabegesetz NRW künftig benannt werden,“ das war eine der Forderungen des Netzwerks Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW zur gestrigen Anhörung im Landtag NRW.
Die Stärkung des Gewaltschutzes war eines der Ziele der Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG). Ein wichtiger Anlass: die fortgesetzten Übergriffe im Wittekindshof, die vor einem Jahr der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden waren. Eine Expert*innen-Kommission hatte Empfehlungen formuliert, die sich teils bereits im Gesetzentwurf wiederfinden.
Nehmen dem Themenkomplex der Freiheitsbegrenzenden Maßnahmen geht es im WTG-Entwurf erstmals auch um den Gewaltschutz in Werkstätten. „Wir begrüßen dies als Beitrag zu einem verbesserten Gewaltschutz, fordern aber weiter die Öffnung der Einrichtungen zur Gewalthilfestruktur vor Ort“, erklärte Netzwerk-Sprecherin Gertrud Servos.
Das Netzwerk NRW fordert außerdem Frauenbeauftragte in Wohneinrichtungen oder die Benennung der Istanbul-Konvention im künftigen WTG. „Die Istanbul-Konvention bietet den rechtlichen Rahmen, den Schutz vor häuslicher Gewalt auch in Wohneinrichtungen umzusetzen, und sollte deshalb zusätzlich zur UN-Behindertenrechts-Konvention und zum Inklusionsgrundsätze-Gesetz NRW klar als Grundlage benannt werden,“ so Gertrud Servos.
Neben den Vertreter*innen der Gemeinden und Kreise war auch die Selbstorganisation vertreten. Die Vertreterin der Werkstatträte zeigte auf, dass übergriffiges Verhalten schon mit dem ungefragten Duzen Gewaltschutz. Ein Elternvertreter fand deutliche Worte für die Ohnmacht vieler Bewohner*innen und ihrer Angehörigen angesichts fehlender Plätze, die einen Wechsel unmöglich machten.
„Das Thema Gewaltschutz hat enorm an Bedeutung gewonnen“, so Sprecherin Claudia Seipelt-Holtmann. „Wir fordern aber weiterhin, das erhöhte Gewaltrisiko von Frauen mit Behinderungen ernst zu nehmen und gezielte Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt ins Gesetz zu schreiben!“ Die schriftliche Stellungnahme des Netzwerks NRW steht auch auf www.netzwerk-nrw.de zum Download bereit.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung