Digitale Barrierefreiheit: Behörden-Websites erfüllen Vorgaben nicht
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Auch im Internet benötigen Menschen barrierefreien Zugang. Behörden in Deutschland haben hier großen Nachholbedarf, zeigt eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Keine der rund 1.900 geprüften Websites erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.
Rampen, Aufzüge und breite Gehwege mit Rollstuhl-geeignetem Belag helfen, den Alltag barrierefrei zu gestalten. Auch im Netz ist Barrierefreiheit unverzichtbar: Menschen mit eingeschränktem oder ohne Seh- oder Hörvermögen sind auf barrierefreie Internetseiten angewiesen, genauso wie Menschen mit eingeschränkter Motorik.
Hohe Anforderungen nicht erfüllt
78 international gültige Kriterien legen fest, wann Websites barrierefrei sind – sie bilden die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie schreiben beispielsweise vor, dass Websites mit technischen Hilfsmitteln wie etwa Screenreadern kompatibel sind. Damit auch Bilder für alle Menschen verständlich sind, müssen sie mit Alternativtexten beschrieben werden.
Wettbewerbsvorteile dank Barrierefreiheit
Auch für Unternehmen muss digitale Barrierefreiheit eine Selbstverständlichkeit werden. Die EU hat hier bereits die Weichen gestellt: Bis Juni 2025 müssen zahlreiche Produkte wie E-Book-Reader und der Online-Handel barrierefrei gestaltet sein. „Diese Herausforderung sollten die Unternehmen schon heute anpacken“, sagt Flüter-Hoffmann. „Es gibt viele Menschen mit Einschränkungen, die Online-Dienste nutzen wollen, aber nicht können. Barrierefreie Angebote bieten deshalb auch einen Wettbewerbsvorteil.“
Autor: iwkoeln