Maskenpflicht in Behindertenwerkstätten – „unwürdig und diskriminierend“
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Mit dem ab 1 Oktober 2022 geltenden neuen Infektionsschutzgesetz, steht der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, schon wieder in Kritik. Bereits in den Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag fällt auf, es gibt nur einen Menschen, der dort aus freier Entscheidung heraus, eine FFP2- Maske trägt.
An den meisten Arbeitsplätzen sind Menschen, die sich mit einer FFP2-Maske vor der Infektion und Verbreitung des Coronavirus schützen wollen, eher selten. Genau hier, die Definition „Arbeitsplatz“ fängt das Problem an, denn Menschen mit Behinderungen, die in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, müssen eine FFP2-Maske tragen, während an anderen Arbeitsplätzen in Deutschland, genau diese Maskenpflicht nicht gilt.
Grund dafür ist die Definition im Infektionsschutzgesetz, die „vulnerable Gruppen“, schützen soll. Menschen in den Behindertenwerkstätten per Definition als vulnerabel abzustempeln, wird stark kritisiert, denn die dort tätigen Menschen sind meist genauso „vulnerabel“ wie jeder Mensch ohne Behinderungen.
„Die Regelungen sind unwürdig und diskriminierend, zudem widersprechen sie vielen Normen zur Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung“, heißt es in einer Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen im Saarland (LAG WfbM).
„Die Vulnerabilität eines geistig behinderten Menschen ist nicht größer als die anderer Menschen. Das hat die Erfahrung der letzten beiden Pandemiejahre gezeigt“, betonte Michael Schmaus von der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen im Saarland.
Magnus Jung (SPD) ist der saarländische Gesundheitsminister und kann die Kritik nachvollziehen. Auf Anfrage des saarländischen Rundfunk sagte Jung: "Als Gesundheits- und Arbeitsminister des Saarlandes habe ich wiederholt darauf hingewiesen, dass dies nicht gewollt sein kann. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, weiterhin auf die entsprechende Änderung im Gesetz zu drängen. Daher unterstütze ich auch die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung bei der Durchsetzung ihrer diesbezüglichen Forderung".
In den sozialen Medien häuft sich ebenfalls die Kritik an der Maskenpflicht in Werkstätte für Menschen mit Behinderungen (WfbM). In einem Leserbrief an unsere Redaktion heißt es: „Mein Sohn und ich sind vierfach geimpft, hatten die Infektion und sind keineswegs Impfgegner oder Gegner von Maßnahmen. Aber das geht nun echt zu weit. Entweder gilt diese Pflicht für Alle oder niemanden“ – Damit erfasst dieser Leserbrief das eigentliche Problem, nämlich das Gefühl vieler Menschen mit Behinderungen, durch solche Maßnahmen diskriminiert zu werden.
Autor: kro / © EU-Schwerbehinderung