EU-Kommission fragt nach Meinung zum EU-Schwerbehindertenausweis
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In der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 hat die Kommission angekündigt, bis Ende 2023 die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises vorzuschlagen, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden soll. In der EU haben rund 87 Millionen Menschen irgendeine Form der Behinderung. Zurzeit gibt es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Betroffene sollen in der Europäischen Union mit dem EU-Schwerbehindertenausweis einfacher unterwegs sein.
Die Europäische Kommission fragt bei "Have your say" - „Ihre Meinung zählt“ nach Meinungen und Standpunkten zum Europäischen Behindertenausweis. Bis zum 21. Dezember 2022 können hier Meinungen, Anmerkungen, sowie Anregungen zum EU-Schwerbehindertenausweis eingereicht werden. Mehr dazu finden sie hier.
Der Ausweis soll die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus für Ausweisinhaber innerhalb der EU das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit und Niederlassung in der gesamten EU fördern, schreibt die EU-Kommission. Dabei werde er auf den Erfahrungen mit dem EU-Parkausweis für Behinderte und dem Pilotprojekt zum EU-Behindertenausweis aufbauen. Das Pilotprojekt wurde 2016–2018 in acht Mitgliedstaaten (Belgien, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien, Slowenien und Zypern) durchgeführt. Dabei wurde im Ausweis für die freiwillige gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus für den Zugang zu Vergünstigungen und Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr in einem Pilotprojekt eingeführt, so die Kommission.
Der Allgemeinen Behindertenverband (Abid) fordert zudem mehr Tempo bei der Umsetzung des EU-Schwerbehindertenausweises. Wie die Vorstandsmitglieder Marcus Graubner, Klaus Heidrich und Stefan Jauernig erklären, sei der momentane Zeitplan der EU-Kommission nicht ambitioniert genug: „Dass man erst Ende 2023 einen Vorschlag unterbreiten will, ist deutlich zu spät. Immerhin ist mit solch einer Vorlage ja noch keine Umsetzung verbunden. Diese muss dann erst in einem aufwändigen Verfahren unter Mitwirkung aller Mitgliedsländer geschehen, was nochmals Jahre dauern könnte. Menschen mit Handicap warten aber schon jetzt viel zu lange auf einheitliche Rechte in der Europäischen Union, sie hinkt den Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention massiv hinterher, weshalb der ABiD nun auch die deutsche Politik auffordert, sich in Brüssel für ein beschleunigtes Verfahren einzusetzen und dabei EU-Beitrittskandidaten mit ins Boot holt.
Am Beispiel der Ukraine zeigt sich, wie schwierig die Harmonisierung der unterschiedlichen Verständnisse von (Schwer-)Behinderung ist“, so die Vorstände. Und der Pressesprecher des Verbandes, Dennis Riehle, ergänzt hierzu: „Bisher basiert die Gewährung von möglichen Nachteilsausgleichen von Menschen mit Schwerbehindertenausweis im europäischen Ausland auf dem Prinzip Kulanz. Wenn ein deutscher Inhaber des Dokuments beim Urlaub in Tschechien, Österreich oder Dänemark die Bescheinigung in kulturellen oder Freizeiteinrichtungen vorlegt, kann er nur auf die Gutmütigkeit hoffen, denn es besteht kein Anspruch, dass der deutsche Behindertennachweis dort anerkannt wird. Und umgekehrt ist es genauso. Dass damit auch der hehre Grundsatz zur ungehinderten Teilhabe und Freizügigkeit in der EU noch immer durch Barrieren eingeschränkt bleibt, scheint angesichts des Zusammenwachsens von Europa fatal. Wenn wir behinderten Menschen auf unserem Kontinent auch Jahrzehnte nach dem Inkrafttreten der ersten Verträge weiterhin keine einheitlichen Rechte zusichern können, mag dies angesichts der Komplexität des Themas zwar verständlich, darf aber nicht dazu führen, sich auf dem Status Quo auszuruhen und das Gesetzgebungsverfahren zu verzögern. Behindertenrechte müssen Vorrang erhalten“.
Und der Pressesprecher des Verbandes, Dennis Riehle, ergänzt hierzu: „Bisher basiert die Gewährung von möglichen Nachteilsausgleichen von Menschen mit Schwerbehindertenausweis im europäischen Ausland auf dem Prinzip Kulanz. Wenn ein deutscher Inhaber des Dokuments beim Urlaub in Tschechien, Österreich oder Dänemark die Bescheinigung in kulturellen oder Freizeiteinrichtungen vorlegt, kann er nur auf die Gutmütigkeit hoffen, denn es besteht kein Anspruch, dass der deutsche Behindertennachweis dort anerkannt wird. Und umgekehrt ist es genauso. Dass damit auch der hehre Grundsatz zur ungehinderten Teilhabe und Freizügigkeit in der EU noch immer durch Barrieren eingeschränkt bleibt, scheint angesichts des Zusammenwachsens von Europa fatal. Wenn wir behinderten Menschen auf unserem Kontinent auch Jahrzehnte nach dem Inkrafttreten der ersten Verträge weiterhin keine einheitlichen Rechte zusichern können, mag dies angesichts der Komplexität des Themas zwar verständlich, darf aber nicht dazu führen, sich auf dem Status Quo auszuruhen und das Gesetzgebungsverfahren zu verzögern. Behindertenrechte müssen Vorrang erhalten“.