Bundestag hat über Barrierefreiheit und inklusiver Sozialraum beraten
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Der Bundestag hat heute am Freitag dem 2 Dezember 2022, erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum“, den die CDU/CSU-Fraktion beraten. Drucksache: (20/4676) Der Antrag wurde als Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Antrag der CDU/CSU
In ihrem Antrag fordert die CDU/CSU mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum. Dabei kritisiert sie darin die Regierung dafür, das angekündigte Bundesprogramm Barrierefreiheit bislang noch nicht realisiert zu haben. So kündigte die Bundesregierung zwar an, die legislativen Maßnahmen und Förderaktivitäten zur Verbesserung der Barrierefreiheit aller Ressorts in eine Bundesinitiative Barrierefreiheit einfließen lassen zu wollen. „Doch es reicht nicht, sich nur mit vorhandenen Aktivitäten zu begnügen. Vielmehr gilt es, gezielter und strukturierter auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene den Sozialraum inklusiv zu gestalten und konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen“, heißt es im Antrag.
Sie fordert dabei unter anderem, vorhandene Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wie das Programm „Altersgerecht Umbauen“ aufzustocken und neue aufzulegen, um etwa nicht barrierefreie Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen zu unterstützen.
Zudem fordern sie mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren die Schaffung von angemessenen Vorkehrungen nach Artikel 2 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch im Privatbereich verpflichtend im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einzuführen, dies zu verbinden mit einer Überforderungsklausel, die bei rechtlicher und/oder tatsächlicher Unmöglichkeit (z.B. Denkmalschutz/ wirtschaftliche Überforderung) keine Verpflichtung vorsieht und korrespondierend dazu in § 19 AGG zu regeln, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen zur Herstellung von Barrierefreiheit eine Benachteiligung darstellt.
Für fordert die Union in ihrem Antrag ein bundesweites Förderprogramm zum Aufbau barrierefreier digitaler Infrastruktur (z.B. passender Endgeräte) und digitaler Kompetenzen in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten wie Berufsförderungs- und Berufsbildungswerken, aber auch den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), aufzulegen. Im Personenbeförderungsgesetz soll ein Abweichen von der Umsetzungsfrist für eine vollständig barrierefreie Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nur noch möglich sein, wenn die Einhaltung der Frist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden oder aus nachvollziehbar guten Gründen nicht notwendig ist. Gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Taxiverbänden müsse ein Runder Tisch eingesetzt werden, um dort Lösungen für die Steigerung eines barrierefreien Taxiangebots zu entwickeln, schreiben die Abgeordneten.