Werkstatt für Menschen mit Behinderungen - Erste Reformen sind geplant
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Bereits bei der letzten Werkstatträtekonferenz, hat der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Reformen angekündigt. Im Vorwege wurde ein Gutachten erarbeitet, das viele wichtige Punkte in den Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) beleuchtete.
Dabei wurde immer wieder das zu geringe Entgelt bemängelt, dass aktuell bei etwa 2 Euro pro Stunde liegt. Für Beschäftigte in der WfbM bedeutet dieses, dass diese immer auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Takis Mehmet Ali (SPD) kommentierte damals: "Diese Konferenz hat gezeigt, dass es höchste Zeit ist, das Entgeltsystem in den Werkstätten zu reformieren. Die Ergebnisse der Entgeltstudie verdeutlichen die Notwendigkeit, die Lebensbedingungen der Werkstattbeschäftigten zu verbessern. Wir werden die gewonnenen Erkenntnisse nutzen, um konkrete Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln."
Ein weiterer Kritikpunkt ist der Übergang von einer Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt, denn dieser gestaltet sich bis heute für betroffene, äußerst schwierig. Die Gründe sind dabei vielfältig. Bereits bei der Werkstatträtekonferenz im September 2023 in Berlin, erkannte die Bundesregierung dringenden Handlungsbedarf.
Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hieß es bereits im Mai 2023: „Menschen mit Behinderungen seien oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Trotzdem seien sie wesentlich öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. „Um das zu ändern, machen wir mit gezielten Maßnahmen den Arbeitsmarkt inklusiver.“
„Die Förderung von Übergängen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist ein zentraler Baustein in der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Nach den Ergebnissen des Forschungsprojektes ist die Übergangsquote von 0,26% im Jahr 2015 lediglich auf 0,35% im Jahr 2019 gestiegen“, betonte das BMAS in einer „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“, aus dem Jahr 2023.
Noch heute warten betroffene auf Reformen. Zum aktuellen Sachstand betont das BMAS: „Der Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts und die Übergänge von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird aktuell im BMAS vorbereitet. Damit sollen insbesondere die Alternativen zu einer Beschäftigung in der WfbM gestärkt werden. Daneben sind erste Verbesserungen beim Entgelt der WfbM-Beschäftigten vorgesehen, die mit den Werkstatträten Deutschland und Starke.Frauen.Machen erörtert wurden. Der Gesetzentwurf enthält überdies Regelungen zur Stärkung des Gewaltschutzes für Menschen mit Behinderungen sowie zur Verbesserung des betrieblichen Eingliederungsmanagements.“