Inklusion braucht Demokratie: Sachsens Landesbeauftragter ruft zur Wahl am Sonntag auf
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Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, ruft anlässlich der Landtagswahl am kommenden Sonntag dazu auf, wählen zu gehen und mit der Stimmabgabe ein klares Bekenntnis zur Demokratie zu verbinden, wie es in einer Pressemitteilung des Landesbeauftragter von Sachsen für Inklusion der Menschen mit Behinderungen heißt.
»Inklusion braucht Demokratie. Stärken Sie unsere Demokratie, nutzen Sie als Wahlberechtigte Ihre Stimme bei der Landtagswahl am Sonntag. Achten Sie darauf, welches Menschen- und Wertebild die Parteien vertreten,« so Michael Welsch.
Deutschland feiert in diesem Jahr 30 Jahre Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden« und 15 Jahre Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beeinflusste auch das Wahlrecht. Noch bis 2019 waren zahlreiche Menschen mit Behinderungen vom Recht, wählen zu dürfen, ausgeschlossen. Dies traf zu, wenn ihnen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer zur Seite gestellt worden war.
»Wählen für alle war somit lange Zeit keine Selbstverständlichkeit. Diese pauschalen Wahlrechtsausschlüsse sind nun überwunden – alle Sächsinnen und Sachsen haben die Möglichkeit, sich aktiv an der politischen Gestaltung unseres Landes zu beteiligen,« so Michael Welsch weiter.
Einen Ausschnitt zu den inklusionspolitischen Zielstellungen der Parteien bietet die Dokumentation eines Wahlforums des Landesinklusionsbeirats vom 1. August 2024. Mehr dazu finden sie hier.