Bundestag hat über finanzielle Stärkung für Menschen mit Behinderung beraten
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Am Mittwoch, den 25 September 2024, hat der Bundestag über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Belange der Menschen mit Behinderung finanziell stärken“ beraten. (Drucksache: 20/9498). Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Finanzausschuss die Federführung übernimmt.
Der Bundestagsabgeordnete Wilfried Oellers, Mitglied der CDU/CSU-Fraktion, unterstrich in seiner Rede die Dringlichkeit des Antrags. Er kritisierte jedoch die SPD-Fraktion, die den Antrag ablehnte, da sie ihn für nicht ausreichend ausgearbeitet halte. Oellers betonte, dass die finanziellen Belange von Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden müssten und zeigte sich offen für Gespräche sowie die Aufnahme von Änderungsvorschlägen.
Jens Beeck, Vertreter der FDP, unterstützte den Antrag grundsätzlich, wies jedoch ebenfalls auf Schwächen in der Ausarbeitung hin. Er kritisierte den Titel des Antrags als nicht präzise genug, begrüßte jedoch die Initiative, dieses wichtige Thema im Bundestag zur Sprache zu bringen.
Auch Corinna Rüffer von den Grünen sprach sich für den Antrag aus, stellte jedoch klar, dass mehr getan werden müsse, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umfassend zu sichern. Sie hob in ihrer Rede insbesondere die bestehenden Defizite bei der Barrierefreiheit im Bahnverkehr hervor und erklärte, dass Rollstuhlfahrer weiterhin mit erheblichen Einschränkungen konfrontiert seien. Hier sei dringender Handlungsbedarf erforderlich, um die Versprechen der Inklusion tatsächlich umzusetzen.
Antrag der CDU/CSU-Fraktion
Die CDU/CSU-Abgeordneten fordern in ihrem Antrag eine regelmäßige Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention garantieren sollen. Missstände, die dabei festgestellt werden, seien zu beheben, insbesondere in Bezug auf die finanzielle Stärkung und Entlastung von Menschen mit Behinderungen.
Ziel des Antrags
Die Unionsfraktion verlangt, dass das im Neunten Sozialgesetzbuch verankerte Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen gestärkt und dessen Gleichsetzung mit Sachleistungen erreicht wird. Damit soll die Selbstbestimmung der Betroffenen verbessert werden. Eine zentrale Forderung ist, dass alle Pflege- und Betreuungsleistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets umsatzsteuerfrei gestellt werden.
Weitere Forderungen
Darüber hinaus fordert die CDU/CSU-Fraktion, den Bezug von Kindergeld für Menschen mit Behinderung über 18 Jahre zu erleichtern. Auch sollen Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer so ausgeweitet werden, dass Haushaltsmitglieder der behinderten Person das Fahrzeug steuerfrei auch für private Fahrten nutzen dürfen, die nicht der Beförderung der behinderten Person dienen.