Der Bundestag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetz
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In einer halbstündigen Beratung hatte sich heute am 11 März 2020 der Bundestag mit dem Bundesteilhabgesetz auseinandergesetzt. Zum ersten Mal mit zwei Berichten zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die die Bundesregierung jeweils als Unterrichtung vorgelegt hat. (19/16470; 19/6929).
In der Ersten Unterrichtung liegt der zweite Bericht zum Stand zu den Ergebnissen der Maßnahmen der Umsetzungsunterstützung des Bundesteilhabegesetzes vor. (19/16470)
So enthält dieser den aktuellen Sachstand, sowie erste Ergebnisse von Maßnahmen, wie die Umsetzungsbegleitung, die Wirkungsprognose, die modelhafte Erprobung sowie die Finanzuntersuchung.
Dabei geht aus den Daten von den Modellprojekten hervor, dass die Zahl der Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) beziehen, gestiegen ist. Danach hat sich die Zahl der Leistungsempfänger in der Modellprojekten von 2016 auf 2017 um ein Prozent und von 2017 auf 2018 um drei Prozent erhöht.
In der Zweiten Unterrichtung (19/6929) wird der Zwischenbericht des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ behandelt als auch den Endbericht zur Machbarkeitsstudie für das Forschungsvorhaben „Wirkungsprognose“, einen ersten Zwischenbericht zur wissenschaftlichen Untersuchung der modellhaften Erprobung der Verfahren und Leistungen nach Artikel 1 Teil 2 des Bundesteilhabegesetzes sowie die Expertise der Vorstudie und einen ersten Zwischenbericht zur Untersuchung der finanziellen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes.
Deshalb werden in der Unterrichtung thematisiert ein verbessertes Einkommens- und Vermögensanrechnung, die Einführung eines Budgets für Arbeit und die Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt thematisiert.
Kerstin Griese, Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales sagte, ich möchte an dieser Stelle meine Gelegenheit nutzen und allen Danke das es uns gelungen ist, dennoch ist noch viel zutun im Hinblick auf das Bundesteilhabegesetz.
Es macht mühe und kostet Nerven, es gelingt noch nicht überall, aber die Ziele, die damit erreicht werden, ist es wert. Wir sind ein gutes Stück weiter.
Uwe Witt, von der AfD bemängelt das Bundesteilhabgesetz, das Millionen Menschen, die sich Verbesserungen erhoffen werden, enttäuscht. Es gibt kein Ergebnis ob das Gesetz helfen wird.
Wilfried Oellers, von der CDU/CSU das Bundesteilhabgesetz ist kein Gesetz das Steuern verschwendet. Er wiederspreche dem was Uwe Witt, gesagt hat das das BTHG Steuergelder verschwenden würde. Es ist gut sehen am Zwischenbericht, beim Thema Wahlrecht. Bei Vertretern beim Betreuungswesen müssen wir nochmal genauer hinschauen, so Oellers, diese dürfen wir natürlich nicht vergessen. Ziel muss es sein das das BTHG mehr Teilhabe und Mitbestimmungsrecht für Menschen mit Behinderung schafft.
Jens Beeck, von der FDP macht darauf aufmerksam das viele durch die Umstellung kein Bargeld mehr haben. Es hat sich durch das BTHG mehr verschlechtert. Da viele nicht verstehen wie sie die Verträge auszufüllen. Es ist notwendig die wesentlichen Dinge anzufassen die Selbständigkeit von den Menschen zu stärken. Es ist auch unzufriedenstellend das Züge bestellt wurden, die nicht barrierefrei sind und mit dem Rollstuhl angefahren werden können.
Sabine Zimmermann, von den Linken sagt, sie hätte schon erwartet das die Probleme des Berichts angesprochen werden. Wir begrüßen sehr das alle Akteure und Verbände von Menschen mit Behinderung mitberücksichtigt wurden, aber wir bedauern das am Ende wieder teils Strittig einige Punkte sind.
Corinna Rüffer, von den Grünen sagt, das Teilhabegesetz soll ein Beitrag sein für die BTHG. Ich höre von Menschen in Behindertenwerkstatt, wie Sie jeden Tag in Stich gelassen werden. Die Menschen, die betroffen sind, die warnen vor dem Gesetz. Wir haben in Rheinlandpfalz vernünftige Budgets für Arbeit. Das Teilhabgesetz ermöglicht das Menschen mit Behinderung über 50 000 Euro an Vermögen besitzen dürfen. Die Gesamte Gesellschaft ist verantwortlich.
Angelika Glöckner, von der SPD sagte, das wir alle daran aufgerufen sind mit BTHG zu helfen. Das Gesetzt sieht vor ein eigenes Konto einzurichten. Natürlich kommen da Fragen. Die Verbände befürchten das durch das BTHG die Menschen schlechter dargestellt sind. Das BTH führt zu mehr Selbstverwirklichung. Ich danke Hubertus Heil, für den Umfassenden Zwischenbericht. Wir wollen keine Menschen mit Behinderung zurücklassen, für uns sind alle Menschen gleich.
Dr. Astrid Freudenstein, von der CDU/CSU sagte, uns ist mit dem BTHG zum Teil ein Paradigma Wechsel gelungen. Wir haben die Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt geholt. Wir haben Beschäftigungen für die Menschen mit Behinderungen geschaffen. Die wünsche der Betroffenen werden mit dem BTHG umgesetzt, so wie auch zum Wohnrecht.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung