Schwerbehinderung: Azubis in Behindertenwerkstatt erhalten keine Grundsicherung
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Viele die eine Ausbildung machen in einer Behindertenwerkstatt erhalten keine Grundsicherung. Durch eine Änderung im Sozialgesetzbuch.
Die Untersuchung wurde abgeschafft die eine dauerhafte und volle Erwerbsminderung bescheinigt um eine Grundsicherung zu erhalten, dieses soll dazu dienen das Menschen mit Behinderung nicht schnell als ungeeignet für die Arbeitswelt eingestuft werden.
Wenn man bedenkt das nur ein Prozent, der Beschäftigten in den Werkstätten vermittelt werden.
Bereits einige Eltern klagen und wollen anderen Betroffenen Mut machen für die Grundsicherung zu kämpfen. Der Sozialminister Karl-Josef Laumann von der CDU steht der Neuregelung skeptisch gegenüber, er will sich für eine Änderung des Bundesgesetzes einsetzen. Sie verdienen Monatlich neben der Grundsicherung oft nur 150 bis 200 Euro.
Eine frühzeitige Grundsicherung ist gerechtfertigt denn die Jugendlichen bekommen nicht die Vergütung wie in der Wirtschaft und beim öffentlichen Dienst.