Neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe
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Die Debatte zu Suizidassistenz hat wieder Fahrt aufgenommen. Am Donnerstag hat eine Gruppe aus nahezu allen Fraktionen außer die AfD einen Gesetzentwurf zu Suizidassistenz vorgelegt.
Es soll damit die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung „grundsätzlich unter Strafe“ gestellt werden. Der Ort für die Regelung soll der Paragraf 217 des Strafgesetzbuches sein. Zudem soll eine Ausnahmeregelung sicherstellen, dass es durchaus zu assistierten Selbsttötungen kommen kann. Dabei soll die Voraussetzung die frei verantwortete Entscheidung für den Suizid sein. Dieses soll innerhalb eines Schutzkonzeptes hergestellt werden.
Hierfür sollen Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie die dann in regelhaft zwei Untersuchungen im Abstand von drei Monate den freien Willen des Patienten feststellen sollen, aus dem Leben zu scheiden.
Anlässlich der Vorstellung eines Gesetzentwurfs zur Regelung des assistierten Suizids am heutigen Donnerstag erklärt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:
„Bei der vom Bundesverfassungsgericht aufgetragenen Neuregelung des assistierten Suizids muss der Gesetzgeber einen umfassenden Blickwinkel auf das Thema einnehmen. Denn hinter den allermeisten Suizidwünschen stehen psychosoziale Krisen, existenzielle Notlagen wie Einsamkeit oder Überschuldung sowie psychische Erkrankungen. Wir müssen als Gesellschaft erheblich mehr tun, um diese Menschen auf den Weg zurück ins Leben zu holen.“
Die Diakonie Deutschland setzt sich deshalb für eine deutliche Stärkung der Suizidprävention und der palliativen Versorgung ein. „Der assistierte Suizid muss eine sorgfältig geregelte Ausnahme bleiben,“ so Lilie weiter: „Der Gesetzgeber muss diese Ausnahme konsequent und flächendeckend durch Maßnahmen einhegen, die Menschen in Krisen unterstützen“.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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