Verband privater Pflegedienste enttäuscht von höchstrichterlicher Bestätigung der Branchen-Impfpflicht
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In der Pflegebranche hat die Bestätigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht durch das Bundesverfassungsgericht geteiltes Echo ausgelöst. Kritik kam vom Berufsverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA): „Wir hätten uns ein Signal des Gerichts für mildere Mittel wie engmaschige Testpflichten und die Aufrechterhaltung der sonstigen bisherigen Schutzmaßnahmen gewünscht“, sagte BPA-Präsident Bernd Meurer dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Freitag).
Kritisch sieht der Verband auch die für den Herbst vorgesehene Verschärfung der Anforderungen für einen vollständigen Impfschutz. Die würde bedeuten, dass die Einrichtungen erneut und weitergehende Daten ihrer Beschäftigten zur Verfügung stellen müssten: „Das wird die Akzeptanz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiter beschädigen", sagte Meurer.
Zustimmung zum Urteil äußerte dagegen der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK): „Mit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben wir gesehen, dass es nicht zu einer Kündigungswelle kam“, sagte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein dem RND. „Wir gehen davon aus, dass sich daran auch durch das Urteil nichts ändern wird.“
Der Verband hoffe nun auf die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht als Ergänzung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht: „In den Einrichtungen gehen nicht nur Beschäftigte ein und aus. Wenn man die besonders vulnerablen Menschen durch die Impfpflicht wirksam schützen und einen Weg aus der Pandemie finden will, reicht es nicht aus, wenn nur die Mitarbeitenden geimpft sein müssen“, sagte DBfK-Präsidentin Bienstein.
Der Verband der Schwesternschaften vom DRK erwartet ebenfalls keine Nachteile durch die bestätigte Impfpflicht: „Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen durch das Bundesverfassungsgerichtes wird keinerlei Auswirkungen auf die Impfquote in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen haben“, sagte Verbandspräsidentin Gabriele Müller-Stutzer dem RND. „Ebenso wenig ist vor dem Hintergrund des Urteils mit einer Kündigungswelle zu rechnen.“
Auch die DRK-Verbandspräsidentin sagte, insbesondere bei steigenden Infektionszahlen im Herbst müsse die Frage nach der allgemeinen Impfpflicht „vor dem Hintergrund der dann vorherrschenden Virusvariante, verfügbarer angepasster Impfstoffe und der Hospitalisierungsrate“ neu diskutiert, so Müller-Stutzer.
Autor: © RND / Redaktion