Bundesrat hat Abschaffung der EEG-Umlage zugestimmt
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Der Bundesrat hat heute am Freitag, dem 20. Mai 2022 dem Gesetz zur Abschaffung der EEG-Umlage zugestimmt. Dabei sei das Ziel, dass die Verbraucher bei den Stromkosten spürbar entlastet werden. So soll die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt werden.
So sei dies der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds, heißt es im Gesetzentwurf.
Vollständige Abschaffung im nächsten Jahr
Es soll ab Januar 2023 die EEG-Umlage dann auf Dauer entfallen. Dieses sieht ein Entwurf der Bundesregierung vom 6. April 2022 dem sogenannten „Osterpaket“ vor.
Ende nach 22 Jahren Förderung
Es wurde 2000 die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage eingeführt. So diente sie dazu, die Förderung des Ausbaus von Wind-, Solar-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie wurde bisher bei den über die Stromrechnung bei den Endverbrauchern erhoben.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung