Was ändert sich zum 1. Juli: Rente, Führerschein, Mindestlohn, Corona-Test
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Ab dem 1 Juli 2022 ändern sich wieder einige Gesetze.
Erhöhung der Rente
Ab Juli kommt die Rentenerhöhung. So steigt die Rente im Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Dabei spricht die Rentenversicherung von der höchsten Rentenanpassung seit der Einführung der Rentenversicherung. Damit wird der Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, sowie im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro.
Der kostenlosen Bürgertests läuft aus
Ab dem 1. Juli sind die Corona-Test nicht mehr kostenlos. So war es bisher jedem Bürger möglich sich mindestens einmal pro Woche kostenlos im Testcenter zu testen. Dabei steht noch eine Anpassung des Testpflichtverordnung für Alten- und Pflegeheime aus. Dabei teilte die Bundesregierung mit das die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. Bürgertests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen werden mit einem Selbstanteil von 3 Euro belegt.
Umtausch alter Führerscheine
Bürgerinnen und Bürger, die geboren sind zwischen 1953 und 1958 und einen Führschein besitzen der vor 1999 ausgestellt wurde müssen diesen umtauschen. Bei nicht umtauscht droht ein Verwarngeld. Dieses war eigentlich schon für Januar geplant, jedoch wegen der Corona-Pandemie wurde die Frist bis Juli 2022 verlängert.
So betragen die Kosten für den Umtausch 25,50 Euro. Dabei muss für den Führerscheins ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der alte Führerschein, sowie ein biometrisches Lichtbild mitgebracht werden.
Mietspiegel-Gesetz tritt in Kraft
Mieter und Vermieter sind ab Juli verpflichtet, über Mietpreise Auskunft zu geben. So soll dieses einen Vergleich ermöglichen von Mietpreisen. So werden die Mieter und Vermieter ausgewählt per Zufallsprinzip, wer die Auskunft verweigert dem Drohen empfindliche Geldstrafen.
Kinderbonus und Sozialhilfe-Sonderzahlungen
Im Juli soll der Kinderbonus ausgezahlt werden. So gibt es für jedes Kind, das Anspruch hat, einen Einmalbonus von 100 Euro. Zudem bekommen Hartz-IV-Empfänger sowie Bezieher von Asyl Geld zweimal eine 100-Euro-Zahlung und ihre Kinder je 20 Euro.
Anstieg des Mindestlohns
Die Bundesregierung will zum 1. Oktober 2022 für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den geltenden Mindestlohn einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Der Mindestlohn liegt zurzeit bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli soll er auf 10,45 Euro steigen und zum 1. Oktober auf 12 Euro je Stunde.
Auch Mini- und Midijob-Grenze steigen Dabei wirkt sich die Anhebung des Mindestlohns auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus - die sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Außerdem soll zukünftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren.
Vertragskündigung Online
Ab Juli sollen Vertragskündigungen einfacher werden. So wurde schon Anfang des Jahres Verbrauchern möglich, Verträge ohne große Vorlaufzeit unkompliziert kündigen zu können. So können Verbraucher jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Dabei soll wer einen Vertrag online abgeschlossen hat, ihn auch zukünftig online kündigen können, um dem Papierwirrwarr aus dem Weg zu gehen.
DHL Preiserhöhung
Ab Juli soll das Versenden Päckchen und Paketen teurer werden. Dieses soll Sendungen ins In- und Ausland betreffen. Dabei wird der Preisanstieg begründet mit den Anstieg der Lebens- und Produktionskosten.
EEG-Umlage
Die Bundesregierung hat wegen steigenden Energiepreise beschlossen den Wegfall der EEG-Umlage. Die EEG-Umlage finanziert den Ausbau erneuerbarer Energien.
Dabei sei das Ziel, dass die Verbraucher bei den Stromkosten spürbar entlastet werden. So soll die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt werden.
So sei dies der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds, heißt es im Gesetzentwurf.
Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien sollen zukünftig aus diesem Sondervermögen des Bundes finanziert und die Förderung über den Strompreis somit beendet werden. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 werde der Energie- und Klimafonds zukünftig mit rund 6,6 Milliarden. So bedeutet der Wegfall, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zahlen müssen die EEG-Umlage, hierdurch soll der Strom günstiger werden. Jedoch bleibt offen ob Verbraucher hierdurch wirklich Geld sparen.
Pfandflaschen
Auf Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen werden ab Juli 25 Cent Pfand erhoben werden. So werden künftig laut der Änderung des Verpackungsgesetzes Fruchtgetränke in Flaschen sowie alkoholische Mixgetränke recycelt werden. Hiervon sind ausgeschlossen in Kunststoffflaschen Milchprodukte, sowie Tetrapacks.
Tabaksteuer auf E-Zigaretten und Shisha-Tabak
Zu Anfang des Jahres ist bereits die Tabaksteuer erhöht wurden der Preis für Zigaretten ist gestiegen. So soll ab Juli auch für E-Zigaretten und Shisha-Tabak die Steuer erhöht werden. Hierbei sei nicht entscheidend, ob der Tabak Nikotin enthält.
Entsorgung alter Elektrogeräte
Alte Elektrogeräte können ab Juli in Supermärkten und Discountern zurückgegeben werden. Dabei müssen auch Supermärkte, die auch nur sporadisch Elektrogeräte anbiete, Elektroschrott annehmen. Auch für Online-Händler gilt dieses, die Elektrogeräte verkaufen.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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