Bundestag hat zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags abgestimmt
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Heute fand im Bundestag die abschließende Debatte zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Soli) statt. Nach einer einstündigen Debatte „zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (Drucksache 19/14103 ) hat der Finanzausschuss zur namentlichen Abstimmung, eine Beschlussempfehlung vorgelegt (wir berichteten)
Ebenfalls namentlich abgestimmt wurde über ein Gesetzentwurf der FDP für ein „Gesetz zur vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags“ (Drucksache 19/14286 ) und ein Antrag der AfD mit dem sich diese für die „Abschaffung des Solidaritätszuschlags“ einsetzt (Drucksache 19/4898 ).
Olaf Scholz (SPD) hat einleitend die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gelobt. Allerdings schien es innerhalb der Koalition nicht komplett Einigkeit zu bestehen, denn seitens Olav Gutting (CDU/CSU) kam Kritik an den Entwurf aus dem Finanzministerium hinsichtlich des Soli’s für Unternehmen. Gutting lobte aber auch die Entlastung, die durch die Abschaffung des Soli’s, für den Bürger. Auch Christian Dürr (FDP) lobt die Abschaffung des Soli‘s, kritisiert aber die SPD, da seiner Meinung nach der Soli hätte eher abgeschafft werden müssen, aber die SPD sich eher mit ihren Parteitag beschäftigt hat, so sein Vorwurf. Begleitet wurden die Reden durch lautstarke Zurufe der FDP und AfD Fraktion. Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), hat ebenfalls massive Kritik an dem Vorhaben geäußert. Sie sieht es für sinnvoller an, wenn die Abschaffung des Solli, mit einer Steuerreform verbunden würde. Dr. Wiebke Esdar (SPD) betonte in ihrer Rede, welche Berufsgruppen entlastet werden und welche nicht. Hervorgehoben hat sie dabei, dass Bundestagsabgeordnete davon nicht profitieren werden. Sebastian Brehm (CDU/CSU) betont, warum heute der Solidaritätszuschlag heute nicht komplett abgeschafft werden kann. Er erklärte, dass das bei einer sofortigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags, andere Vorhaben, wie Kindergelderhöhung, nicht mehr finanzierbar wäre. Begleitet war diese Rede durch starke Zwischenrufe der Opposition. Brehm bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für die große Leistung die durch den Soli erbracht werden konnte. Lothar Binding (SPD) bedankte ebenfalls den Bürgerinnen und Bürgern für die Zahlung des Solidaritätsbeitrags, der für die Wiedervereinigung 360 Milliarden an Steuereinnahmen gebracht hat.
Dabei wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen. Die Opposition lehnten das Gesetz ab. Die Beschlussempfehlung den Antrag der FDP abzulehnen, wurde abgelehnt, genauso wie der Antrag der AfD abgelehnt wurde.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass höhere Einkommen einer stärkeren Besteuerung unterliegen sollen als niedrige Einkommen. Erreicht wird dieses, indem die Freigrenze, bis zu der ein Solidaritätszuschlag nicht erhoben werden soll, erheblich angehoben wird. Die Freigrenze liegt derzeit bei 972 Euro bei Einzelpersonen und 1.944 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese Freigrenze soll auf 16.959 Euro bei Einzelpersonen und auf 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden. Das führt dazu, dass 90 Prozent aller bisherigen Zahler des Soli’s befreit werden. Für höhere Einkommen wird es eine Art Milderungszone geben, um einen Belastungssprung für höhere Einkommen zu vermeiden.
Der Gesetzentwurf der FDP sah hingegen vor, den Solidaritätszuschlag ab dem 1. Januar 2020 ganz abzuschaffen. Den Fortbestand des Solidaritätszuschlags, hält die FDP für einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Unter anderem wurde das mit einer Stellungnahme des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, der erklärt habe, das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 sei mit dem Ende des Solidarpakts II nicht mehr zu rechtfertigen.
Der Antrag der AfD sieht vor den Solidaritätszuschlag unverzüglich und uneingeschränkt abzuschaffen. „Es ist höchste Zeit, die verfassungswidrige Erhebung des ,ungleichen Dauer-Solis' zu beenden“, erklären die Abgeordneten. Die AfD sieht unter Anderem eine Ungleichbehandlung von gewerblichen und nichtgewerblichen Einkünften.
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