Union und SPD wollen Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege
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Kurzzeitpflege stärken und eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen, das ist der Titel eines Antrags der SPD und CDU. Dieser Antrag ist das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen CDU/CSU und der SPD, aus dem Koalitionsvertrag. In dem der Redaktion vorliegenden Entwurf, ist unter Anderem das Ziel beschrieben, Angehörige besser zu unterstützen und ein jährliches Entlastungsbudget zu schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.
Weiter fordert der Entwurf auf:
- den Sicherstellungsauftrag so zu konkretisieren, dass Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen dem in § 8 Abs. 1 und 2 SGB XI formulierten gesetzlichen Auftrag nachkommen, gemeinsam die notwendigen pflegerischen Versorgungsstruktur insbesondere auch mit Blick auf die Kurzzeitpflege auszubauen und nachhaltig zu gewährleisten. Nur so kann der Anspruch auf Kurzzeitpflege gemäß § 42 SGB XI und § 39c SGB V realisiert werden.
- hierzu zügig die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der Kurzzeitpflege durch die Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung umzusetzen. Hierfür sind der gesetzliche Auftrag an die Pflegeselbstverwaltung im Hinblick auf die Rahmenverträge auf Landesebene stärker zu konkretisieren sowie die Rahmenbedingungen der Finanzierung so weiterzuentwickeln, dass eine auskömmliche Vergütung sichergestellt wird und folgende Aspekte in Vergütungsvereinbarungen berücksichtigt werden:
- kurze Verweildauer mit hohem administrativem und organisatorischem Aufwand
- hohe Vorhaltekosten wegen saisonal stark schwankender Nachfrage
- wirtschaftlich tragfähiger Auslastungsgrad unter Einbeziehung der hohen Fluktuation und kurzen Verweildauern
- heterogene Pflege-, Betreuung- und Behandlungserfordernisse, insbesondere bei gesundheitlich bedingten Krisenstationen
- höherer behandlungspflegerischer Aufwand - Koordinierungsaufwand mit Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern usw.
- Überleitung in die häusliche Versorgung.
Dabei sind die Besonderheiten der Form des Angebotes insbesondere im Hinblick auf solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Angebote für spezielle Zielgruppen zu berücksichtigen. - auf die Länder hinzuwirken, ihrem gesetzlichen Auftrag aus § 9 SGB XI nachzukommen und den Ausbau der Kurzzeitpflegeangebote stärker zu fördern. Konzeptionell ist hierbei auch besonderen Zielgruppen und Bedarfen Rechnung zu tragen (z.B. „Kurzzeitpflege für Jüngere“, wenn nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus die Rehabilitationsfähigkeit noch nicht gegeben ist).
- die besonderen, ggf. auch rehabilitativen Bedarfe geriatrischer und traumatologischer Patientinnen und Patienten (mit oder ohne Pflegegrad) nach einem Krankenhausaufenthalt auch im Hinblick auf neue Versorgungsformen in den Blick zu nehmen.
- zügig das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel umzusetzen, Angehörige besser zu unterstützen und ein jährliches Entlastungsbudget zu schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Dieses Entlastungsbudget soll die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI umfassen und finanziell so ausgestaltet sein, dass es den inhaltlichen Anforderungen gerecht wird.
Der Entwurf soll nächste Woche offiziell vorgestellt werden.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung