Behinderter Schüler wird in Bayern vom Unterricht ausgeschlossen
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In unsere heutige Gesellschaft könnte man meinen das die Inklusion oberste Priorität hat. Doch in dem Fall wie die "Merkur" berichtet scheint dem nicht so. Eine Mutter ist verletzt, dass ihr 12-jähriger Sohn am Nikolaustag zur Schulfeier der Zutritt zur Schule verweigert wurde.
Er hat eine Körperbehinderung und eine Schulbegleitung diese war jedoch erkrankt und eine Freundin sollte einspringen und den Jungen begleiten. Doch die Schule hat dieses nicht gewollt, sogar die Regierung Oberbayern hat der Schule recht gegeben.
Im Vorfeld hatte die Mutter wie die "Merkur" berichtete die Schule sogar mit einer E-Mail in Kenntnis gesetzt, dass eine Freundin ihren Sohn zur Schule zur Schulfeier begleiten wird. Darauf hat die Schule ihr mitgeteilt, dass dieses nicht möglich sei zur Schulfeier mit einer Begleitung zu erscheinen.
Am nächsten Tag ist die Mutter mit ihrem Sohn und ihrer Tochter, sowie der Begleitung zur Schule. Sie wurden schon am Eingang abgefangen von der Direktorin. Das ganze Eskalierte dann und es kam zum Streit, daraufhin wurde die Polizei von der Direktorin geholt. Die Mutter, die Freundin und der Sohn wurden dann gebeten nach Hause zu gehen.
In der Merkur hatte die Mutter kritisiert: „Alle Schulen sollten Inklusion umsetzen, aber in Bayern werden Kinder mit Behinderungen meistens in Förderschulen gesteckt".
Weiter heißt es im Bericht der Merkur, dass die Schule sich nicht äußern wollte und auf das Staatliche Schulamt verwies, das auf die Regierung von Oberbayern verwies. „Im Falle der Erkrankung des Schulbegleiters bleiben Schüler vorerst zuhause, bis über den Träger der Schulbegleitung ein offizieller Ersatz möglich ist“, teilte eine Regierungssprecherin mit. „Ein kurzfristig spontaner Ersatz durch eine Person aus dem Freundeskreis der Familie ist nicht praktikabel.“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung