EU lässt Sanierungspflicht für Wohnhäuser fallen
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Die geplante Sanierungspflicht für Gebäude wurde verworfen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union hervor. Ursprünglich sollte diese Maßnahme sicherstellen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird.
Die EU hat in einer wegweisenden Vereinbarung ehrgeizige Ziele zur Energieeffizienz von Gebäuden festgelegt, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Überarbeitung der Richtlinie umfasst die Transformation neuer und renovierter Gebäude, wobei die Mitgliedstaaten ermutigt werden, ihre Gebäudebestände zu modernisieren.
Die wichtigsten Ziele dieser Überarbeitung sind die Emissionfreiheit aller neuen Gebäude bis 2030 und die Umwandlung des bestehenden Gebäudebestands in emissionsfreie Strukturen bis 2050. Die Solarenergie wird durch Artikel 9a gefördert, um sicherzustellen, dass geeignete Solaranlagen in neuen und renovierten öffentlichen Gebäuden installiert werden.
In Bezug auf Mindestenergieleistungsstandards (MEPS) für nicht-wohnwirtschaftliche Gebäude einigten sich die Gesetzgeber darauf, bis 2030 alle Gebäude über den 16 Prozent am schlechtesten abschneidenden zu positionieren und bis 2033 über den 26 Prozent.
Für Wohngebäude verpflichten sich die Mitgliedstaaten, den durchschnittlichen Energieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 zwischen 20-22 Prozent zu reduzieren, wobei 55 Prozent der Energieeinsparungen durch die Renovierung der am schlechtesten abschneidenden Gebäude erreicht werden sollen.
Die schrittweise Abschaffung fossiler Brennkessel ist ebenfalls Teil der Vereinbarung, mit einer Roadmap zur Umsetzung bis 2040.
Die vorläufige Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament muss nun von beiden Institutionen gebilligt und formell angenommen werden. Dieser Schritt folgt auf den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2021 und ist Teil des 'Fit for 55'-Pakets, das die Vision eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 skizziert.
Diese Maßnahmen sind entscheidend, da Gebäude für 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Die Überarbeitung der Richtlinie, die zuletzt 2018 angepasst wurde, legt Mindestanforderungen für die Energieeffizienz fest und führt eine Energieeffizienz-Zertifizierung für Gebäude ein.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat die Einigung auf eine EU-Gebäuderichtlinie begrüßt und die Bundesregierung dazu aufgefordert, Lösungen für die Finanzierung sowie das Ausbilden und Anwerben von Fachkräften aufzuzeigen, um die Klimaziele auch zu erreichen.
„Der Kompromiss ist deutlich besser als die ursprünglichen Kommissionspläne“, sagte Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Wir begrüßen, dass Mitgliedstaaten und Hauseigentümer mehr Flexibilität bei der energetischen Sanierung bekommen und es größeren Spielraum gibt, die Energieziele umzusetzen.“ Auch werde jetzt besser anerkannt, was Hausbesitzer und Baugewerbe schon alles erreicht hätten.
„Es ist ein großer Vorteil, dass nicht mehr zwingend jedes einzelne Gebäude saniert werden muss, sondern nun ein größerer Werkzeugkasten zur Verfügung steht, beispielsweise durch die Einbeziehung ganzer Quartiere“, kommentierte Pakleppa die am Donnerstag erzielte Einigung von Mitgliedsstaaten, Parlament und Kommission.
„Die Klimaziele bleiben jedoch äußerst ambitioniert“, sagte er. „Der nationale Spielraum, um die Ziele zu erreichen, ist deutlich größer geworden“. Die Bundesregierung müsse diese Chance aber auch ergreifen. „Ein nationaler Gebäuderenovierungsplan mit einer Dekarbonisierungsstrategie muss geeignete Lösungen für die Finanzierung und für die Ausbildung und Anwerbung von dringend benötigten Fachkräften bieten“, forderte der ZDB-Hauptgeschäftsführer. „Nur mit ihnen sind die Ziele auch zu erreichen.“