Antrag zum nicht invasiven Bluttest auf Trisomie auf den Weg gebracht
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Die interfraktionelle Bundestags-Gruppe setzt sich für ein Monitoring und Expertengremium zum vorgeburtlichen Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 ein.
Die interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik bringt eine parlamentarische Initiative in Form eines Antrags an die Bundesregierung auf den Weg, die dem Bundesratsbeschluss „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ vom 16. Juni 2023 entspricht: Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, ein Monitoring zu den Folgen der Kassenzulassung des NIPT zu veranlassen. Außerdem soll ein Expertengremium eingerichtet werden, das die ethischen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüft.
Das Quorum des Antrags, also die Mindestzahl an sich beteiligenden Abgeordneten, wurde bereits erreicht. Derzeit wirbt die Gruppe um weitere Bundestagsabgeordnete als Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative.
Wie dringend die Auseinandersetzung mit der NIPT-Kassenzulassung ist, zeigen die Abrechnungszahlen zum NIPT in den ersten zwölf Monaten seit Kassenzulassung (Juli 2022 bis Juni 2023), die die interfraktionelle Gruppe beim GKV-Spitzenverband angefordert hatte: Im Durchschnitt kam der Test ca. 63.000 Mal bei ca. 160.000 Geburten pro Quartal zum Einsatz. Damit kommt auf weniger als drei Geburten ein NIPT. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass der vorgeburtliche Trisomien-Bluttest nicht nur in begründeten Einzelfällen zum Einsatz kommt, wie es die Mutterschafts-Richtlinie des G-BA vorsieht, sondern doch zur Routineuntersuchung in der Schwangerschaft geworden ist. Zudem deuten Zahlen aus Bremen darauf hin, dass seit der NIPT-Kassenzulassung risikoreichere invasive Untersuchungen zur Abklärung eines positiven Befunds zugenommen haben (Bremische Bürgerschaft, Drs. 20/1806).
Während der Orientierungsdebatte zu pränatalen Bluttests als Kassenleistung, die der Bundestag 2019 geführt hat, bestand überfraktionelle Einigkeit, dass der Test nicht als Reihenuntersuchung eingesetzt werden dürfe. Der Antrag der interfraktionellen Gruppe gibt dem Parlament die Möglichkeit, seiner Verantwortung gerecht zu werden und über ein Monitoring Regelungsbedarfe bei der Pränataldiagnostik zu identifizieren. Das ist dringend geboten angesichts weiterer molekulargenetischer Tests, die in Entwicklung sind und mit denen in absehbarer Zeit Wahrscheinlichkeiten anderer genetischer Besonderheiten angezeigt werden können. Weil diese Entwicklung fundamentale ethische Grundfragen unserer Werteordnung berührt, hat das Parlament die Aufgabe, Bedingungen und Grenzen zu definieren.
Hier finden Sie den Antrag „Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (Bt.-Dr. 20/10515):
Hintergrund:
Die interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik konstituierte sich in dieser Wahlperiode im Juli 2022. Die Mitglieder eint die Überzeugung, dass die vorgeburtliche Untersuchung auf die Trisomien 13, 18 und 21 nicht zur Routine in der Schwangerschaft werden darf. Nach Auffassung der Gruppe widersprechen der Trisomien-Bluttest und selektive Pränataldiagnostik grundsätzlich der Idee einer inklusiven Gesellschaft und Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention. Die interfraktionelle Gruppe besteht aus folgenden Bundestagsabgeordneten: Michael Brand (CDU/CSU), Hubert Hüppe (CDU/CSU), Pascal Kober (FDP), Stephan Pilsinger (CDU/CSU), Sören Pellmann (DIE LINKE), Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen), Dagmar Schmidt (SPD) und Sabine Weiss (CDU/CSU).