Unionsfraktion offen für Grundgesetzänderung zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts
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Angesichts des Erstarkens der AfD und der Angriffe rechtsautoritärer Parteien in anderen Ländern auf die dortigen Justiz rückt eine Grundgesetzänderung zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts offenbar näher.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Wir sind grundsätzlich offen für eine stärkere grundgesetzliche Absicherung der Regeln für das Bundesverfassungsgericht.“ Er sehe zwar keine unmittelbare Gefahr für dessen Funktionsfähigkeit . Aber es wäre richtig, Fragen wie die Geschäftsordnungsautonomie im Verfassungstext wiederzufinden, sagte Krings.
Der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, verwies auf ein Treffen mit Vertretern der Ampel-Koalition am 8. April und fügte hinzu: „Es war ein sehr konstruktives Gespräch.
Wir haben weitere Gespräche vereinbart.“ Dazu werde es voraussichtlich ab der nächsten Sitzungswoche kommen. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz äußerte sich ähnlich. „Wir führen gute Gespräche“, sagte er dem RND. „Alle eint die Überzeugung, dass das ein wichtiges Thema ist.“
Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die Ampel-Koalition braucht dafür die Unterstützung der Union. Diskutiert wird etwa, Details zur Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichterinnen und -richtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben.